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04.11.2021

Ladenöffnungszeiten im November und Dezember

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt auf die Ladenöffnungszeiten im November und Dezember hin.

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Im Kurort Bad Zwischenahn dürfen die Geschäfte in der Zeit vom 15.12. bis 31.10. eines jeden Jahres, mit Ausnahme des Karfreitages und des 1. Weihnachtstages, an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von acht Stunden öffnen und bestimmte Waren verkaufen. Grundsätzlich müssen die Geschäfte also im Zeitraum 01.11. bis 14.12. sonntags geschlossen bleiben.


Zudem sind an diesen "stillen Sonntagen" (07.11., 14.11., 21.11., 28.11., 5.12. und 12.12.) im gesamten Gemeindegebiet Veranstaltungen unzulässig, die dem besonderen Charakter dieser Gedenk- und Besinnungstage nicht gerecht werden. Dazu gehören auch "Schautage" bzw. "Tage der offenen Tür".

Ergänzend möchte das Ordnungsamt darauf hinweisen, dass am Volkstrauertag (14.11.) und am Totensonntag (21.11.) gewerbliche Adventsausstellungen von Gärtnereien und Blumenhandlungen nicht zulässig sind. Allerdings dürfen an diesen Tagen Verkaufsstellen für drei Stunden außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten öffnen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, sofern sie sich auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen beschränken. Nichtgewerbliche Ausstellungen, z. B. Basare von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Organisationen, sind ebenfalls zulässig.

 
 
 
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