Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt. Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt für Statistik, finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2017 in der Gemeinde Bad Zwischenahn in folgenden Monaten und Gebieten statt:
- Rehmstroth, Ohrwege, März (2. Hälfte)
- Vor dem Esch, Bad Zwischenahn, Mai (1. Hälfte)
- Oldenburger Straße, Aschhausen, Mai (2. Hälfte)
- Mittelweg, Bad Zwischenahn, Mai (2. Hälfte)
- Am Bloher Forst, Ofen, Juli (1. Hälfte)
- In der Horst, Bad Zwischenahn, Juli (1. Hälfte)
- Ulandstraße, Bad Zwischenahn, August (1. Hälfte)
- Brummerforth, Bad Zwischenahn, August (2. Hälfte)
- Achtern Karkhoff, Petersfehn I, Oktober (1. Hälfte)
- Lavendelweg, Bad Zwischenahn, Oktober (2. Hälfte)
- Kirchstraße, Ofen, November (1. Hälfte)
- Anemonenweg, Bad Zwischenahn, November (2. Hälfte)
- Elmendorfer Straße, Rostrup I, Dezember (1. Hälfte)
- Birkenweg, Kayhauserfeld, Dezember (2. Hälfte)
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben.
Wir bitten, die Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen.
Weitere Erläuterungen zum Mikrozensus finden Sie unter www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich "Haushalte, Familien-Mikrozensus".