Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung, die den notwendigen Lebensunterhalt einer Person oder einer Familie (Bedarfsgemeinschaft) sicherstellen soll. Zur Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt wird zunächst der Bedarf, der sich aus dem Regelsatz (Leistung für persönliche Bedürfnisse wie Nahrungsmittel, Bekleidung, Produkte für die Körperpflege, Verbrauchsstrom und ähnliche persönliche Bedürfnisse), Unterkunftskosten (Miete oder Schuldendienst für eine eigene Immobilie sowie Nebenkosten) und Heizkosten zusammensetzt, festgestellt. Von diesem Bedarf wird dann das monatliche Einkommen oder Vermögen, das eingesetzt werden kann, abgezogen. Sofern das eigene Einkommen oder der Vermögensbetrag nicht ausreichen, um den Bedarf sicherzustellen, entspricht der Fehlbetrag der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung für Arbeitssuchende haben und nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um den notwendigen Lebensunterhalt selbst sicherzustellen.