Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg, den 15.11.2022
Weser-Ems
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Einladung zum Anhörungstermin
in der Flurbereinigung Fintlandsmoor
In dem Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor, Landkreis Ammerland, werden hiermit die Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), zur Bekanntgabe des Nachtrages zum Flurbereinigungsplan und zur Anhörung eingeladen.
Die Bekanntgabe und Anhörung finden statt am
Dienstag, dem 20.12.2022, um 15:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Torsholt, Torsholter Hauptstraße 47
26655 Westerstede/Torsholt
Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Nachtrag zum Flurbereinigungsplan können gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden. Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden
ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu übergeben.
Der Flurbereinigungsplan wird den Teilnehmern (Eigentümer und Erbbauberechtigte) in gesonderten Auskunftsterminen erläutert. Die Ladung dazu erfolgt durch persönliches Anschreiben. Der Auszug aus dem Flurbereinigungsplan wird den Teilnehmern mit der Einladung übersandt.
Den Nebenbeteiligten (wie Pächter und andere Inhaber von Rechten an Grundstücken) werden die Verfahrensergebnisse in einem Auskunftstermin am Montag, dem 19.12.2022 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt, Torsholter Hauptstraße 47, 26655 Westerstede/Torsholt erläutert. Die Nebenbeteiligten erhalten keine persönliche Einladung zu dem Auskunftstermin. Eine Ausfertigung des textlichen Teils des Flurbereinigungsplanes sowie einer Übersichtskarte liegt ab dem 25.11.2022 bei der Stadt Westerstede, Am Markt 2, Zimmer B2-22, 26655 Westerstede während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Im Auftrage
Gez.
(Brandt)
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht:
Gemeinde Apen Gemeinde Bad Zwischenahn Gemeinde Barßel
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Huber Dierks Anhuth
Gemeinde Bockhorn Gemeinde Bösel Gemeinde Edewecht
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Die Bürgermeisterin
Krettek Block Knetemann
Gemeinde Wardenburg Gemeinde Wiefelstede Gemeinde Zetel
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Reents Pieper Lauxtermann
Stadt Friesoythe Stadt Oldenburg Stadt Westerstede
Der Bürgermeister Der Oberbürgermeister Der Bürgermeister
Stratmann Krogmann Rösner