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21. Februar 2020

Grenzänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht

Rathaus

Der Vertrag nebst Anlagen liegt in den Rathäusern aus und kann auch auf den Internetseiten der beiden Gemeinden eingesehen werden.

Logo der Gemeinde Bad Zwischenahn

Gemeinde Bad Zwischenahn                                               Gemeinde Edewecht
Der Bürgermeister                                                                   Die Bürgermeisterin

Grenzänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht

Die Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht haben am 09.08.2019 einen Grenzänderungsvertrag geschlossen. Dieser Grenzänderungsvertrag wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Ammerland am 11.10.2019 genehmigt.

Nach erfolgter Vermessung der zu übertragenden Flächen erfolgte die Bekanntmachung des Grenzänderungsvertrages im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland vom 21.02.2020. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen.

Der Grenzänderungsvertrag nebst Anlagen kann während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, Zimmer 2.10, sowie im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 207, eingesehen werden. Ebenso steht der Grenzänderungsvertrag nebst Anlagen auf den Internetseiten der beiden Gemeinden (www.bad-zwischenahn.de und www.edewecht.de) zur Ansicht zur Verfügung.

Bad Zwischenahn, 21.02.2020                                           Edewecht, 21.02.2020
Gemeinde Bad Zwischenahn                                             Gemeinde Edewecht
Dr. Arno Schilling                                                                    Petra Lausch