Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

19. Juli 2021

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 I - Klampereck -

als Neufassung des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 52 - Klampereck - mitsamt seiner Änderungen

Logo der Gemeinde Bad Zwischenahn

Gemeinde Bad Zwischenahn                                                              19.07.2021
Der Bürgermeister
                                                         Bauleitplanung

Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 52 I - Klampereck - aufzustellen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat am 06.07.2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ziel der Änderung ist insbesondere die Überprüfung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen.

Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 52 I – Klampereck- aufzustellen, wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ergibt sich aus der nebenstehenden Abbildung.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch im Internet unter: www.bad-zwischenahn.de/Aktuelles/
Bekanntmachungen.

Dr. Schilling