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19. Juli 2021
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 I - Klampereck -
als Neufassung des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 52 - Klampereck - mitsamt seiner Änderungen

Gemeinde Bad Zwischenahn 19.07.2021
Der Bürgermeister
Bauleitplanung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 52 I - Klampereck - aufzustellen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat am 06.07.2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ziel der Änderung ist insbesondere die Überprüfung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen.
Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 52 I – Klampereck- aufzustellen, wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ergibt sich aus der nebenstehenden Abbildung.
Diese Bekanntmachung erfolgt auch im Internet unter: www.bad-zwischenahn.de/Aktuelles/
Bekanntmachungen.
Dr. Schilling
