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Gemeinde Bad Zwischenahn                                                                 21.06.2024
Der Bürgermeister

Überarbeiteter Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Zwischenahn
im Rahmen der Runde 4 (Fortschreibung der Runde 3)


Aufgrund der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat die Gemeinde Bad Zwischenahn bereits 2018 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der erstmals nach fünf Jahren nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung überprüft und überarbeitet wurde.
Ziel des Lärmaktionsplans ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Bad Zwischenahn zu ermitteln sowie ggf. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen.

Dem Lärmaktionsplan – Runde 4 – (Fortschreibung der Runde 3) als Überarbeitung des bereits 2018 beschlossenen Lärmaktionsplanes wurde vom Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn am 18.06.2024 mit nachfolgenden Beschlüssen zugestimmt und wird hiermit bekanntgegeben:

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) zum Entwurf vorgetragenen Anregungen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung behandelt.

2. Der Lärmaktionsplan (Stufe 4) wird beschlossen.

3. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

4. Der Lärmaktionsplan (4.Stufe) wird gemäß § 47 d Abs. 5 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

Der überarbeitete Lärmaktionsplan kann während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, Zimmer 2.13 (Planungs-, und Umweltamt), 26160 Bad Zwischenahn, sowie im Internet auf der homepage der Gemeinde Bad Zwischenahn www.bad-zwischenahn.de unter dem Stichwort „Lärmaktionsplan“ eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet auf der homepage der Gemeinde Bad Zwischenahn unter www.bad-zwischenahn.de / Aktuelles / Bekanntmachungen veröffentlicht.

Henning Dierks