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03.04.2020

Keine Kitagebühren während der Corona-Krise

Beschluss des Verwaltungsausschusses im Umlaufverfahren

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Die Gemeinde Bad Zwischenahn wird ab dem 16.03.2020 für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung der Kindertagesstätten und nachschulischer Betreuungseinrichtungen keine Beiträge der Erziehungsberechtigten einfordern. Dies wurde in dieser Woche per Verwaltungsausschuss-Beschluss im Umlaufverfahren beschlossen.

Vielfach hatten Eltern bei den Trägern der Kitas nachgefragt, ob Elternbeiträge aufgrund der Schließung der Einrichtungen bezahlt werden müssten bzw. zurückerstattet würden. Auch aus der Mitte des Rates lagen seit 25.03.2020 zwei Fraktionsanträge auf Aussetzung und Erstattung der Krippenbeiträge (FDP) bzw. Aussetzung der Elternbeiträge in den Krippeneinrichtungen der Gemeinde und für die nachschulische Betreuung (SPD) vor. Begründet wurden die Anträge damit, dass die Einrichtungen nicht genutzt werden könnten und die finanzielle Belastung für Familien durch Kurzarbeit bereits hoch sei. Die Bürgermeister der Ammerland-Kommunen haben das Thema auch diskutiert und sich auf einen Vorschlag für die Ratsgremien geeinigt.

Die Regelung soll auch für Erziehungsberechtigte gelten, die als systemrelevante Arbeitskräfte eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Aus Gleichbehandlungsgründen sollen auch Eltern von Kindergartenkindern mit mehr als achtstündiger Betreuung den Beitrag erstattet bekommen. Die Zuschüsse an die Träger der Einrichtungen erhöhen sich dadurch um insgesamt monatlich ca. 51.500 €.

 
 
 
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