Ab sofort sind lediglich Verkaufsstände für Lebensmittel
erlaubt. Verkaufsstände für Pflanzen oder Dekoartikel etc. dürfen bis zum
18.04.2020 nicht mehr auf den Wochenmärkten ihre Waren anbieten. Eine
Verlängerung der Verfügung wurde seitens des Landes Niedersachsen ausdrücklich
vorbehalten. Dieser Schritt verdeutlicht jedoch auch, dass die
Lebensmittelversorgung aller Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt, auch auf
den Wochenmärkten, weiterhin möglich sein wird.
Weiter müssen auch auf dem Wochenmarkt weitere Regularien zum
Schutze der Besucher und der Verkäufer eingehalten werden. So sind die
Betreiber der Verkaufsstände verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern
zwischen den Kunden einzuhalten. Seitens der Betreiber wird empfohlen,
passendes Kleingeld oder kleine Scheine bereitzuhalten. Bei den Ständen, die es
anbieten, sollte auf eine EC-Kartenzahlung zurückgegriffen werden.
Durch die Allgemeinverfügung wird das Ziel verfolgt,
Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies betrifft auch die Wochenmärkte, die in
der Vergangenheit als Treffpunkt aller Generationen dienten, wodurch auch so manches
längeres Gruppengespräch entstanden ist. Gerade dieser persönliche Kontakt soll
jedoch vermieden werden. Die Gemeinden des Landkreises und die Stadt
Westerstede appellieren daher an die Besucher der Wochenmärkte, ihre
Anwesenheit auf den Einkauf der Lebensmittel zu beschränken. Auf und außerhalb
der Wochenmärkte ist zudem eine Zusammenkunft oder Ansammlung von über 2
Personen (Ausnahmen bilden Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen
Wohnung leben) verboten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wochenmärkte zu
garantieren, wird darum gebeten, dass sich jeder Besucher an die Regularien
hält.