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24.03.2020

Einschränkungen auch auf den Ammerländer Wochenmärkten

Durch die vom Land Niedersachsen erlassene Allgemeinverfügung zur Beschränkung sozialer Kontakte sind nunmehr auch die Wochenmärkte weiteren Einschränkungen unterlegen.

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Ab sofort sind lediglich Verkaufsstände für Lebensmittel erlaubt. Verkaufsstände für Pflanzen oder Dekoartikel etc. dürfen bis zum 18.04.2020 nicht mehr auf den Wochenmärkten ihre Waren anbieten. Eine Verlängerung der Verfügung wurde seitens des Landes Niedersachsen ausdrücklich vorbehalten. Dieser Schritt verdeutlicht jedoch auch, dass die Lebensmittelversorgung aller Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt, auch auf den Wochenmärkten, weiterhin möglich sein wird.

Weiter müssen auch auf dem Wochenmarkt weitere Regularien zum Schutze der Besucher und der Verkäufer eingehalten werden. So sind die Betreiber der Verkaufsstände verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden einzuhalten. Seitens der Betreiber wird empfohlen, passendes Kleingeld oder kleine Scheine bereitzuhalten. Bei den Ständen, die es anbieten, sollte auf eine EC-Kartenzahlung zurückgegriffen werden.

Durch die Allgemeinverfügung wird das Ziel verfolgt, Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren.  Dies betrifft auch die Wochenmärkte, die in der Vergangenheit als Treffpunkt aller Generationen dienten, wodurch auch so manches längeres Gruppengespräch entstanden ist. Gerade dieser persönliche Kontakt soll jedoch vermieden werden. Die Gemeinden des Landkreises und die Stadt Westerstede appellieren daher an die Besucher der Wochenmärkte, ihre Anwesenheit auf den Einkauf der Lebensmittel zu beschränken. Auf und außerhalb der Wochenmärkte ist zudem eine Zusammenkunft oder Ansammlung von über 2 Personen (Ausnahmen bilden Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben) verboten.

Um einen reibungslosen Ablauf der Wochenmärkte zu garantieren, wird darum gebeten, dass sich jeder Besucher an die Regularien hält.

 
 
 
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