Viel Bewegung ist in der aktuellen Rechtsprechung zum Zubau von Stromerzeugungsanlagen und deren Einspeisevergütungen wahrzunehmen. Hintergrund sind die kürzlich beschlossenen Gesetze wie das EEG 2023, das niedersächsische Klimaschutzgesetz und weitere Maßnahmen der Bundesregierung.
Die Gemeinde selbst hat sich jüngst innerhalb des Klimaschutzkonzepts ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2035 sollen mindestens 100% des hier verbrauchten Stroms auch bilanziell in der Gemeinde durch Stromerzeugungsanlagen auf dem Dach und in der Fläche (Wind, Photovoltaik und Biomasse) erzeugt werden, und hat dabei richtungsweisende Vorgaben und Planungsgrundlagen erarbeitet. Aktuell steht die Gemeinde bei 15% Strom aus erneuerbaren Energien.
Ein Resümee der ersten sieben Monate des Jahres zieht nun Klimaschutzmanagerin Laura Helen Finger. Im Rahmen der Teilnahme am sogenannten „Wattbewerb“ - wo Kommunen im bundesweiten Ranking dazu aufgerufen sind, ihre Leistung an Photovoltaikstrom schnellstmöglich zu verdoppeln - können Auswertungen auf Basis des Marktstammdatenregisters für Photovoltaikanlagen vorgenommen werden. Rund 542 PV-Anlagen waren zum Jahresende 2021 installiert und in Betrieb (10520 KW Bruttonennleistung). Zum 31.07.2022 waren es bereits 630 Anlagen (11197,19 KW Bruttonennleistung).
Interessanter ist aber noch die Zubaurate Januar bis Juli im Jahresvergleich 2021 und 2022: 79% mehr Anlagen als im Vorjahreszeitraum wurden in dieser Zeit gebaut. Dabei hat sicherlich die Lage am Energiemarkt die Nachfrage angekurbelt. Aber gleichzeitig blickt die Gemeinde auch zufrieden auf die Inanspruchnahme des lokalen Förderprogramms „Zwischenahner Klimazuschuss“ zurück, das seit Ende Juli endgültig ausgeschöpft ist. Rund 37 Photovoltaikanlagen wurden innerhalb von wenigen Stunden Ende März bewilligt und werden nun nach und nach im Privaten gebaut.
Im gleichen Zug hat die Gemeinde auch 36 Stromspeicher mit gefördert. Zuletzt bestand noch bis vor wenigen Tagen die Möglichkeit, 1000 € Zuschuss für erneuerbare Heizungsanlagen, wie Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen, zu beantragen. Denn das große Ziel der Wärmewende muss durch kleine Schritte wie diese angegangen werden. Von diesen Heizungsanlagen, die meist Erdgas- oder Heizölanlagen substituieren werden, hat die Gemeinde rund 38 fördern können. Weitere Fördergelder wurden für geringinvestive Heizungsoptimierungen bewilligt. Die Fördermittelempfänger, die eine positive Nachricht erhalten haben, sind angehalten die Schlussrechnungen und damit die Auszahlungsbeantragung bis 30.06.2023 einzureichen.
Im Herbst dieses Jahres ist der inhaltliche Schwerpunkt der Förderrichtlinie für den „Zwischenahner Klimazuschuss 2023“ im Rahmen der Haushaltsberatungen für das kommende Jahr neu festzulegen. Hierbei werden – wie im letzten Jahr - lokale Energieberater und Schornsteinfeger aus der Praxis mit einbezogen. Auch ein Gespräch mit der Stadt Oldenburg, die ebenso Förderungen vergibt, ist terminiert.
Zudem soll das Antragsabwicklungsverfahren intern auf den Prüfstand gestellt werden. Laura Helen Finger hat den nächsten Schritt schon im Blick: „Damit erhoffen wir uns, 2023 in der Gemeinde erneut zielgerichtet Investitionen für mehr Klimaschutz zu fördern und hier Anreize zu setzen. Welche Gegenstände gefördert werden, steht noch nicht fest.“