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01.04.2021

Keine Osterfeuer im Ammerland

Verbot auch für private Veranstaltungen aufgrund der Kontaktbeschränkungen

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Die Kreisverwaltung weist nochmals daraufhin, dass auch diesem Jahr die traditionellen Osterfeuer
aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Seit mehreren Jahren schon besteht
aufgrund einer entsprechenden Verfügung des Landes Niedersachsen ein generelles Verbot,
pflanzliche Abfälle wie Ast- und Strauchwerk zu verbrennen. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte
Brauchtumsfeuer, die als öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden müssten.

„Die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung lässt bei der derzeitigen Ausbreitung des
Coronavirus und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen die Durchführung von Osterfeuern
nicht zu“, erläutert Erster Kreisrat Thomas Kappelmann. „Zusätzlich gilt über die Ostertage
ein Verbot von Ansammlungen auch im Freien, auch für private Veranstaltungen“, unterstrich
der Erste Kreisrat.

Ausdrücklich davon erfasst sind auch Osterfeuer auf Privatgrundstücken, da es sich hierbei
schon wegen der fehlenden „Öffentlichkeit“ nicht um Brauchtumsfeuer im Sinne der Verordnung
handele.

 
 
 
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