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20.01.2021

Radfahrer dürfen ohne Maske durch die „Meile“ fahren

Allgemeinverfügung des Landkreises Ammerland schreibt Masken nur für Fußgänger vor

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Aufgrund vermehrter Nachfragen weist das Ordnungsamt der Gemeinde darauf hin, dass die vom Landkreis Ammerland angeordnete Maskenpflicht in den Straßen Peterstraße und In der Horst bis Einmündung Auf dem Hohen Ufer (sogenannte „Meile“) nur für Fußgänger gilt. Das bedeutet, dass Radfahrer in diesem Bereich auch ohne Maske fahren dürfen.

„In den nachfolgend benannten belebten Innerortslagen besteht für Fußgänger von Montag bis Sonntag, jeweils in der Zeit von 09.00 bis 20.00 Uhr, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: In der Gemeinde Bad Zwischenahn: Peterstraße und In der Horst bis Einmündung Auf dem Hohen Ufer“, so lautet die Formulierung in der geänderten Allge-meinverfügung des Landkreises Ammerland zur Umsetzung des § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 27.11.2020.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.
 

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/3820756183.php