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16.10.2019

Bürgerprotokoll

Aktuelles aus dem Verwaltungsausschuss

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Der Verwaltungsausschuss kam am 1.10.2019 in nicht öffentlicher Sitzung zusammen. Über folgende Themen aus der Sitzung informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde:

Die Verwaltung berichtete über das Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Einmündung Bloher Landstraße (K137)/Hermann-Ehlers-Straße (K348) in einen Kreisverkehrsplatz. Der Landkreis Ammerland hat bereits das Anhörungsverfahren durchgeführt. Auch bei der Gemeinde Bad Zwischenahn haben die Planunterlagen vom 13. - 26.08.2019 ausgelegen; Einwendungen sind hier nicht eingegangen. Der Baubeginn steht aktuell noch nicht genau fest. Im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr soll auch eine neue Hauptzufahrt zur Karl-Jaspers-Klinik mit angelegt werden.

Im Juni hatte der Rat beschlossen, dass das Parkdeck der Reha-Klinik auf der schon heute als Parkplatz genutzten Fläche gegenüber der Klinik an der Straße Unter den Eichen errichtet werden soll. Geplant sind 260 Einstellplätze. Die Parkplätze in dem Parkhaus stehen ausschließlich den Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besuchern der Reha-Klinik zur Verfügung. Jetzt stimmte der Verwaltungsausschuss dazu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 – Lieneworth zu und beschloss dessen öffentliche Auslegung. Es soll ein Sondergebiet „Rehabilitation“ entstehen. Bezüglich der benachbarten Baudenkmale gab es bereits Abstimmungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege. Bei Beachtung entsprechender Auflagen wurde eine denkmalrechtliche Zustimmung in Aussicht gestellt.

Einverstanden waren die Ausschussmitglieder mit der überarbeiteten städtebaulichen Konzeptplanung für Bebauungsplan Nr. 167 - Südlich Eyhauser Allee - sowie der dazugehörigen Flächennutzungsplanänderung Nr. 78. Hier hatte es insbesondere Änderungen in der Lage der künftigen verkehrlichen Erschließung gegeben. Auf dem ehemaligen Verladegelände der Baumschule Bruns sollen Bürogebäude, Mehrfamilienhäuser und eine Kita entstehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu hören.

Auch das Thema Baulückenkataster – das schon am 17.09.2019 öffentlich im Ausschuss für Planung, Energie und Umwelt diskutiert wurde - beschäftigte den Verwaltungsausschuss: Gemeinden sind verpflichtet, bei der Ausweisung von Bauflächen sparsam mit Grund umzugehen und einer Innenentwicklung Vorrang vor der Nutzung des Außenbereiches zu geben. Dabei sollen auch Baulücken aktiviert werden. Vor diesem Hintergrund plant die Gemeinde die Erstellung eines Baulückenkatasters für das ganze Gemeindegebiet, das auch auf der Homepage veröffentlicht werden soll. Im Baulückenkataster werden keine Angaben zu Namen oder Adresse der Grundstückseigentümer gemacht und diese haben vorab die Möglichkeit, der Bekanntmachung ihrer Baulücke zu widersprechen. Die Gemeinde kann aber, wenn von Eigentümern gewünscht, Kontaktdaten an Kaufinteressenten weitergeben.

Bei Baulücken wird zwischen zwei Grundstückstypen unterschieden: zum einen bereits vermessene unbebaute Grundstücke, zum anderen bebaute Grundstücke, die aufgrund ihrer Größe die Abtrennung eines weiteren Baugrundstückes zulassen. Erfasst werden nur solche Grundstücke, bei denen aus Sicht des Planungsrechtes eine Baulücke besteht. Eine verbindliche Bebauungsmöglichkeit kann hieraus jedoch nicht unmittelbar abgeleitet werden, da in jedem Einzelfall die gesicherte Erschließung separat geprüft werden muss. Der Verwaltungsausschuss nahm zur Kenntnis, dass die Verwaltung zum Thema Baulückenkataster eine Bekanntmachung veröffentlichen wird.

In einer ersten Prüfung sind gemeindeweit über 200 unbebaute Grundstücke und über 150 bebaute Grundstücke mit ggf. zusätzlichem Baurecht als potentiell bebaubar festgestellt worden. Eine finale Überprüfung folgt noch.
 

 
 
 
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