Kinder, die in der Zeit vom 02. Oktober 2017 bis 01. Oktober 2018 geboren sind, werden mit dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig. Auch die im laufenden Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder sind erneut anzumelden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Wie im letzten Jahr sollen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder nicht persönlich in der Schule anmelden. Die Grundschulen werden ab Anfang Mai 2023 den Erziehungsberechtigten der künftigen Grundschulkinder die Anmeldeformulare postalisch zusenden. Für Kinder, welche die Christophorus-Grundschule Bad Zwischenahn für Schüler katholischen Bekenntnisses besuchen sollen, können die Anmeldeunterlagen per E-Mail unter verwaltung@christophorus-gs.de angefordert werden.
Die Schuleinzugsbereiche sind wie folgt festgelegt:
Grundschule am Wiesengrund, Tel. 04403/2092: Bauerschaften Ekern, Specken und der Ort Bad Zwischenahn mit Ausnahme der Straße „Ammerlandia“,
Erwin Roeske - Grundschule Elmendorf-Aschhausen, Tel. 04403/8600: Bauerschaften Elmendorf, Helle, Aschhausen, Kayhausen und Kayhauserfeld nördlich der Bahnlinie,
Grundschule Petersfehn, Tel. 04486/466: Bauerschaften Petersfehn I, Petersfehn II, Kayhauserfeld südlich der Bahnlinie sowie von der Bauerschaft Bloh das Gebiet südlich der Haaren,
Grundschule Ofen, Tel. 0441/69256: Bauerschaften Westerholtsfelde, Wehnen, Ofen und von der Bauerschaft Bloh das Gebiet nördlich der Haaren sowie die sogenannte „Flugplatzsiedlung“ der Stadt Oldenburg,
Christophorus-Grundschule Bad Zwischenahn für Schüler katholischen Bekenntnis-ses, Tel. 04403/59600: Gemeindegebiet Bad Zwischenahn, und
Grundschule Rostrup, Tel. 04403/7454: Bauerschaften Ohrwege, Rostrup I, Rostrup II, Dänikhorst und die Straße „Ammerlandia“.