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08.01.2021

Keine Kitagebühren während Lockdown

Regelung gilt nicht bei Notbetreuung

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Durch die Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung sind die Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Zwischenahn ab dem 11.01.2021 bis zunächst 29.01.2021 geschlossen. Eine Notbetreuung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. für Kinder von Erziehungsberechtigten in systemrelevanten Berufen).

Wie bereits im Frühjahr 2020 werden die Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Zwischenahn ab dem 11.01.2021 für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung der Kindertagesstätten und nachschulischen Betreuungseinrichtungen keine Beiträge der Erziehungsberechtigten einfordern. Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde.

Diese Regelung gilt nicht für Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
 

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/4816945448.php