Das Bürgeramt der Gemeinde Bad Zwischenahn möchte darauf
hinweisen, dass nach dem Nds. Wald- und Landschaftsgesetz in der Brut- und
Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli Hunde im Wald und der freien
Landschaft, das heißt außerhalb geschlossener Ortslagen, nur an der Leine
geführt werden dürfen.
Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber zum Schutz der
heimischen Tierwelt geschaffen und sollte von jedem Hundehalter beachtet
werden. Gerade in ländlich geprägten Bereichen, wie sie in der Gemeinde Bad
Zwischenahn vorhanden sind, sollte dieser Beitrag zum Natur- und Tierschutz
eine Selbstverständlichkeit sein.
Für Informationen steht Ihnen das Bürgeramt, 04403-604322
gerne zur Verfügung.