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31.03.2021

Anleinpflicht für Hunde

Während der Brut- und Setzzeit sind Hunde vom 01. April bis 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft an der Leine zu führen

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Das Bürgeramt der Gemeinde Bad Zwischenahn möchte darauf hinweisen, dass nach dem Nds. Wald- und Landschaftsgesetz in der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli Hunde im Wald und der freien Landschaft, das heißt außerhalb geschlossener Ortslagen, nur an der Leine geführt werden dürfen.

Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber zum Schutz der heimischen Tierwelt geschaffen und sollte von jedem Hundehalter beachtet werden. Gerade in ländlich geprägten Bereichen, wie sie in der Gemeinde Bad Zwischenahn vorhanden sind, sollte dieser Beitrag zum Natur- und Tierschutz eine Selbstverständlichkeit sein.

Für Informationen steht Ihnen das Bürgeramt, 04403-604322 gerne zur Verfügung.

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/485327662.php