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23.11.2021

Maskenpflicht auf dem Markt im Advent

Land Niedersachsen verschärft Maßnahmen

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Als weitere Schutzmaßnahme herrscht Maskenpflicht.

Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gelten ab 24.11.2021 verschärfte Schutzmaßnahmen. Für den am Mittwoch, 24.11.2021, startenden Markt im Advent bedeutet das neben der 2G-Regel zusätzlich eine durchgängige Maskenpflicht. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.

Weitere Infos dazu auf der Homepage der Niedersächsischen Staatskanzlei.

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/4884456063.php