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02.09.2021

3G-Regel ab 3. September 2021

Inzidenz im Ammerland überschreitet die 50er Marke

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Da im Landkreis Ammerland die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge über 50 lag, hat der Landkreis mit Allgemeinverfügung vom 1. September 2021 festgestellt, dass ab 3. September 2021 in bestimmten Bereichen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) zur Anwendung kommt.

Demnach ist ab Freitag die Teilnahme an einer Veranstaltung mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen in geschlossenen Räumen grundsätzlich nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete zulässig. Das Gleiche gilt auch bei der Nutzung von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, in Spielhallen sowie in geschlossenen Räumen (mit Ausnahme der sanitären Anlagen) von Gastronomiebetrieben, Sportanlagen jeglicher Art, Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks. Die 3GRegel gilt ebenso in Beherbergungsstätten wie im Bereich der körpernahen Dienstleistungen. Auch
für Mitarbeitende in einigen dieser Betriebszweige ergeben sich Verpflichtungen.

Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter PoC-Antigen-Schnelltest oder Selbsttest beziehungsweise ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und nicht für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.

„Ab Freitag gilt in diesen besonders sensiblen Lebensbereichen die 3G-Regel. Dies ersetzt jedoch weder die Maskenpflicht noch die Empfehlung zum Abstandhalten. Mit diesen Maßnahmen zusammen mit einer möglichst hohen Impfbereitschaft werden wir gemeinsam die Auswirkungen der vierten Welle relativ gering halten können“, hofft Landrat Jörg Bensberg.

 
 
 
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