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22.07.2021

Entsorgung von Grünabfällen

Illegales Ablegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld bestraft

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Trotz Verbotsschild werden wie hier am Gladiolenweg unter den Büschen immer wieder illegal Grünabfälle entsorgt.

Der Recyclinghof ist in Sichtweite, zwei Verbotsschilder sind aufgestellt und dennoch wird regelmäßig am Gladiolenweg in Bad Zwischenahn illegal Grünschnitt entsorgt. Aber auch in anderen Bauerschaften des Gemeindegebiets finden sich solche Orte. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt erfahrungsgemäß durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Diese Art der Entsorgung ist illegal! Immer wieder muss der Baubetriebshof in solchen Fällen eingreifen und die Grünabfälle ordnungsgemäß entsorgen.

Vor diesem Hintergrund weist das Tiefbau- und Grünflächenamt darauf hin, dass pflanzliche Abfälle rechtlich als Abfall gelten und entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind, oder im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden können. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen ist für die betroffenen Wald- und Grünflächen nicht nur ein optisches Problem: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit zur Störung des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

Für eine legale Entsorgung ist der Recyclinghof Bad Zwischenahn, An den Wiesen, zuständig. Geöffnet ist freitags von 14.00 - 18.00 Uhr und samstags von 08.00 - 12.00 Uhr. Angenommen werden gegen Gebühr: Grünabfälle wie Laub, Heckenschnitt, Rasenschnitt (max.3 m³). Gebührenfrei sind: Ast- und Strauchschnitt (bis 5 m³), Altmetalle, Altpapier und Kartonagen, Altglas und CDs.

Weitere Infos unter Telefon 04403 / 604 – 680 oder per E-Mail awb@ammerland.de.

 
 
 
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