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18.11.2021

Investitionen in Gewässer- und Klimaschutz

Ausschüsse beraten über Wasser- und Abwassergebühren

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Das Wasserwerk der Gemeindewerke Bad Zwischenahn versorgt den Ort Bad Zwischenahn, Teile der Bauernschaften Aschhausen, Kayhausen, Ohrwege, Ekern, Specken sowie Rostrup I u. II mit Trinkwasser.

 Nach knapp sechs bzw. zwölf Jahren Preisstabilität führt jetzt kein Weg an einer Anpassung der Gebühren für Wasser und Abwasser in der Gemeinde Bad Zwischenahn vorbei. Deshalb wird der Leiter der Gemeindewerke für Wasser und Abwasser, Lutz Schöbel, den Ausschüssen Änderungen der entsprechenden Satzungen der Gemeinde zur Beratung vorlegen. Trotz der von den Gemeindewerken vorgeschlagenen Gebührenerhöhung bleibt Bad Zwischenahn im Bereich Abwasser hinter Edewecht zweitgünstigste Gemeinde im Ammerland.

„Seit dem Jahr 2016 sind die Energie-, Personal- und Rohstoffkosten stark gestiegen“, erläutert Lutz Schöbel diesen Schritt. Im Bereich des Wasserwerks wurde in den vergangenen Jahren bereits in neue Technik und Trinkwasserleitungen investiert, aber die Erneuerung der Schaltanlage und des alten Tiefbehälters werden weitere Kosten verursachen. Mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage in den kommenden Jahren will man nicht nur langfristig die Stromkosten senken, sondern auch den Klimaschutz fördern.

Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen eine Verdoppelung der abzuführenden Wasserentnahmegebühr bereits ab 2021 beschlossen. Diese Wasserentnahmegebühr zahlen Wasserversorger sowie Kraftwerksbetreiber, Industriebetriebe und Landwirte, die Wasser aus dem Grundwasser oder oberirdischen Grundwassern entnehmen. Aus dieser Gebühr finanziert das Land verschiedene Maßnahmen des Gewässer- und Naturschutzes.

Aus der Gebührenkalkulation der Gemeindewerke würden sich folgende Gebührensätze für Wasser ergeben:

 

festzusetzende

Gebühr

Gebühr bisher

Veränderung

Stufe 1 (bis 2.500 m³)

1,44 €/cbm

1,23 €/cbm

+ 0,21 €/cbm

Stufe 2 (über 2.500 m³ bis 12.000 m³)

1,31 €/cbm

1,10 €/cbm

+ 0,21 €/cbm

Stufe 3 (über 12.000 m³)

1,27 €/cbm

1,06 €/cbm

+ 0,21 €/cbm

Sonderabnehmer

1,21 €/cbm

1,00 €/cbm

+ 0,21 €/cbm

 

Die Gebührenerhöhung führt zu folgenden modellhaft dargestellten jährlichen Mehrbelastungen (inkl. 7,20 € Zählermiete und Mehrwertsteuer) der privaten Wasserkunden:

                                                                       Kosten bisher        Kosten neu    Differenz    

1 Person (Jahresverbrauch 40 m³)                  60,35 €/a        69,34 €/a    +    8,99 €/a
4 Personen (Jahresverbrauch 160 m³)         218,28 €/a      254,23 €/a    +    35,95 €/a

Im Bereich der Abwasserbeseitigung erfolgte die letzte Gebührenanpassung im Jahr 2010. Hier haben die Gemeindewerke in den vergangenen Jahren eine Menge Geld in neue Technologien vom Blockheizkraftwerk bis zur vorbildlichen Tuchfiltration investiert. Letztere verhindert, dass Mikroplastik in die Aue gelangt.

„Wir werden in den kommenden Jahren unsere laufende Sanierung und Optimierung des Kanalnetzes weiterführen. Außerdem sind in den kommenden drei Jahren drei von fünf Becken der Klärschlammvererdungsanlage zu entsorgen, kündigt Lutz Schöbel an. Darüber hinaus habe man in diesem Jahr einen Techniker für die allgemeine Grundstücksentwässe-rung eingestellt, der unter anderem zum Thema private Regenrückhaltemöglichkeiten beispielsweise bei Starkregenereignissen berät. Der Faulturm werde in den nächsten drei Jahren nicht saniert. Da sich seit dem Jahr 2010 die Energie, Personal- und Rohstoffkosten drastisch erhöht haben, sei eine Gebührenerhöhung leider alternativlos.

Aus der Gebührenkalkulation für Abwasser ergeben sich folgende zu beschließende Gebührensätze:

 

festzusetzende

Gebühr

Gebühr bisher

Veränderung

 

 

 

 

Abwassergebühr

2,34 €/m³

2,00 €/m³

+ 0,34 €/cbm

NWB - Gebühr

0,28 €/m²

0,28 €/m²

+ 0,00 €/cbm





 

 Nur einen geringen Teil der Haushalte wird eine Anpassung der Fäkalschlammgebühren für Hauskläranlagen von 42 €/m3 auf 51 €/m3 und bei abflusslosen Sammelgruben von 21 €/m3 auf 22 €/m3 betreffen.

Die Satzungsänderungen werden zunächst im Betriebsausschuss für die Gemeindewerke für Wasser und Abwasser am 01.12.2021 öffentlich, dann nicht-öffentlich im Verwaltungsausschuss am 7.12.2021 und abschließend im Rat am 14.12.2021 öffentlich beraten.

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/5514472114.php