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22.05.2020

Badepark eröffnet am 25.05.2020 die Saison

Hinweisschilder erklären neue Regeln aufgrund der Corona-Pandemie

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Mit rund einem Monat Verspätung wird der Badepark Bad Zwischenahn am Montag, 25.05.2020, in die Saison 2020 starten. Doch aufgrund der Corona-Pandemie sind für die Badegäste einige Regeln zu beachten, die im Folgenden erläutert werden. Vor Ort weisen Hinweisschilder und die ergänzende Haus- und Badeordnung darauf hin:

Nach § 1 Abs. 12 der Verordnung zur Änderung der Nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist der Betrieb und die Nutzung von Schwimm- und Spaßbädern, jeweils im Freien, zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 m zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, einhält. Darüber hinaus ist der Badbetreiber verpflichtet, Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots bei Ansammlung von Personen zu treffen, insbesondere im Bereich der Umkleideeinrichtungen und Duschen. Die Betreiber der Einrichtung haben Hygienemaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.

Der Badepark soll nach folgendem Konzept geöffnet werden. Hierbei hat sich die Gemeinde an den Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. vom 23.4.2020 orientiert.

Die Gäste werden durch Hinweisschilder  und die ergänzende Haus- und Badeordnung für die Badeparksaison 2020 über den eingeschränkten Besuch im Badepark informiert.

Die Öffnungszeiten im Badepark sind wie folgt für Juni bis August festgelegt:
Montag                             12:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Dienstag bis Freitag        6:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag und Sonntag    9:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Im Mai und September wird das Bad jeweils um 19:00 Uhr geschlossen.

Bei guter Witterung behält sich die Gemeinde vor, den Badepark früher zu öffnen bzw. später zu schließen und bei schlechter Witterung später zu öffnen bzw. früher zu schließen.
Eine maximale Verweildauer der Gäste wird nicht festgelegt.

Die maximale Besucherzahl im Badepark wird auf 435 gleichzeitig im Bad anwesende Gäste festgelegt um die Einhaltung der Abstandsregeln einzuhalten.

Ablauf im Badepark:
•    Abstandmarkierungen von 1,50 m, beginnend auf dem Vorplatz vom Badepark bis zum Kassenhäuschen
•    Zugang im Badepark bis zu den Umkleidebereich nur mit einer Mund-Nasenschutzmaske erlaubt
•    Händedesinfektion am Eingang
•    Kauf einer Eintrittskarte beim Kassenhäuschen.
•    Eingang ins Bad erfolgt zu den Sammelumkleidekabinen über den „Stiefelgang“ oder direkt ohne Nutzung der Sammelumkleiden über den „Stiefelgang“ zu den Liegewiesen. Hier besteht eine „Einbahnstraße“
•    Max. 4 Personen sind in den einzelnen Sammelumkleiden zeitgleich zugelassen.
•    Die Duschkabinen im Damen- und Herreninnenbereich dürfen max. von 2 Personen gleichzeitig vor dem Schwimmen benutzt werden. Es stehen je 2 Duschen zur Verfügung um die Abstände einhalten zu können.
•    Kaltwasserduschen stehen im Außenbereich zur Verfügung.
•    Das 50 m Schwimmerbecken wird geteilt. In einer Hälfte des Beckens wird ein „Einbahnstraßenprinzip bzw. eine Frühschwimmerautobahn“ aufgebaut. Die andere Hälfte wird für die „Schnellschwimmer“ abgetrennt.
•    Das Springerbecken wird nur eingeschränkt geöffnet, um Gruppenansammlungen zu vermeiden. Es sind die Abstandregeln einzuhalten.
•    Der Kleinkinderbereich wird geöffnet. Hier sind die Erziehungsberechtigten bzw. erwachsene Begleitperson für die Einhaltung der Abstandsregelungen ihrer Kinder verantwortlich.
•    Die Großwasserrutsche ist gesperrt.
•    Das Warmbecken im Innenbereich ist für die Besucher geschlossen.
•    Der Spielplatz ist geöffnet. Auch hier sind die Mindestabstände einzuhalten.
•    Die Liegewiese steht zur Verfügung. Hier sind ebenfalls die Abstände einzuhalten. Eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasenschutzmaske besteht nicht.
•    Nach dem Besuch des Bades können die Besucher die Kaltduschen im Außenbereich nutzen. Die Innenduschen stehen dann nicht zur Verfügung, um den „Querungsverkehr“ zu minimieren.
•    Verlassen der Umkleidekabinen nur über den „Barfußgang“ zum Ausgang
•    Besucher, welche die Umkleidekabine im Innenbereich nicht nutzen, können direkt den Ausgang benutzen.
•    Die Föne im Bad stehen nicht zur Verfügung und sind ausgeschaltet.

Es stehen ein Eingang und ein Ausgang zur Verfügung. Die Abschnitte/Wege sind getrennt, um  den Begegnungsverkehr zu vermeiden. Der weitere Ausgang im Außenbereich zu den Wohnmobilstandort ist geschlossen.

Toilettennutzung durch die Besucher des Wohnmobilstandortes
Die Besucher des Wohnmobilstandortes können den Badepark Bad Zwischenahn kostenfrei nutzen. Die vor dem Kassenhäuschen befindlichen öffentlichen Toiletten stehen den Gästen zur Verfügung. Hier sind Abstandsmarkierungen angebracht und es steht neben Seife auch Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasenschutzmasken besteht. Sollten die Wohnmobilisten die Duschen im Innenbereich nutzen wollen, müssen sie sich, wie die anderen Badegäste, dem o. g. Konzept einordnen.

Kiosk im Badepark
Der Kiosk im Badepark kann unter Beachtung der Bestimmungen des § 6 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie geöffnet werden.

Die Ergänzung der Haus- und Badordnung für den Badepark Bad Zwischenahn finden Sie hier.

Eine bebilderte Information für die Badegäste finden Sie hier.





 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/5911551256.php