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20.07.2020

Verkehrsflächen freischneiden

Gemeinde erinnert an Verkehrssicherungspflicht bei Hecken, Sträuchern und Bäumen

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Geh- und Radwege sowie Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel oder Straßenleuchten müssen freigeschnitten werden.

Dank des vielen Regens wachsen Hecken, Sträucher und Bäume zurzeit besonders stark. Deshalb bittet die Gemeinde Bad Zwischenahn alle Bürger, deren Grundstücke an öffentliche Geh- und Radwege oder Straßen grenzen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Das heißt, Hecken, Sträucher oder Bäume sind so weit zurückzuschneiden, dass Fußgänger(innen) und Radfahrer(innen) nicht gefährdet werden. Es ist dafür zu sorgen, dass Wege auf ihrer gesamten Breite und Höhe gefahrlos genutzt werden können. Auch im Einmündungs- und Kreuzungsbereich von Straßen verhindert Überwuchs häufig die Sicht auf den Verkehr und kann zu Unfällen führen. Deshalb sind die sogenannten Sichtdreiecke freizuhalten.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel oder Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Die Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ohne Beeinträchtigungen gesehen werden können. Auch Hausnummern sollten von der Straße aus gut sichtbar sein und nicht durch Pflanzen, Schilder oder Schutzdächer verdeckt werden. Im Ernstfall kann dies für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei wichtig sein und im Notfall wertvolle Zeit retten.

Bei der Pflege von Hecken gilt es, auch Vorschriften und Gesetze zu beachten. So verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken zwischen 1. März und 30. September abzuschneiden oder „auf den Stock zu setzen“ (also knapp über dem Boden zu kappen). Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“. Diese Vorschrift dient dem Vogelschutz, denn in dieser Zeit werden Nester gebaut und gebrütet. Erlaubt ist ganzjährig jedoch ein "schonender Form- und Pflegeschnitt". Darunter fällt auch der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken.

Bevor man jetzt die Schere ansetzt, sollte also vorsichtig geprüft werden, ob in der Hecke ein Vogel nistet. Besonders in immergrünen Pflanzen wie Koniferen fallen Nester auf den ersten Blick kaum auf. Wer seine gefiederten Nachbarn schützen möchte, sollte erst ab Ende Juli schneiden.
 

 
 
 
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