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27.12.2021

CORONA-Regelung zum Jahreswechsel

„Feuerwerksverbot“ im Ortskern und im Kurpark

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Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31.12.2021 und 01.01.2022 auf belebten Straßen und Plätzen sowie die Veranstaltung von öffentlichen Feuerwerken ist nicht gestattet. Foto: Sven Hunger-Weiland

Nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung wurden unabhängig von Warnstufen besondere Regelungen für Silvester und den Neujahrstag festgelegt. So ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31.12.2021 und 01.01.2022 auf belebten Straßen und Plätzen sowie die Veranstaltung von öffentlichen Feuerwerken nicht gestattet. Dazu hat der Landkreis Ammerland in Abstimmung mit den Gemeinden eine Allgemeinverfügung erlassen.

In der Gemeinde Bad Zwischenahn betrifft das Verbot die Straßen „Peterstraße“ und „In der Horst“ bis zur Einmündung „Auf dem Hohen Ufer“, den Marktplatz „Am Brink“ und die Straße „Auf dem hohen Ufern“ sowie den Kurpark. Die Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Zwischenahn wurde entsprechend aktualisiert. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung in der Silvesternacht einen Sicherheitsdienst beauftragen, der im Kurpark kontrolliert und berechtigt ist, bei Verstößen einzuschreiten.

Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern in diesem Bereich ist untersagt. Grundsätzlich gilt bundesweit ein Verkaufsverbot von Feuerwerksartikeln. Zulässige Feuerwerkskörper sind jedoch Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen oder entsprechende Artikel für Kinder.

Unabhängig von den aktuellen Entwicklungen hatte der Landkreis Ammerland bereits im vergangenen Jahr das große Silvesterfeuerwerk am Zwischenahner Meer nicht mehr genehmigt. Es wird auch in Zukunft nicht mehr stattfinden können. Verschärfte Umweltschutzaufla-gen für Landschaftsschutzgebiete hätten eine Genehmigung in dem sensiblen Bereich nicht zugelassen.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung dürfen maximal 10 vollständig geimpfte oder genesene Personen zusammenkommen. Wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, Begleitpersonen und Betreuungskräfte jeweils nicht einzurechnen sind.

Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Gemeindegebiet Bad Zwischenahn

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/6286784946.php