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20.05.2021

Aufhebung der Maskenpflicht für Örtlichkeiten unter freiem Himmel in Bad Zwischenahn und Westerstede

In der Peterstraße und In der Horst ab 21.05.2021 ohne Maske schlendern

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Der Landkreis Ammerland hebt ab dem 21. Mai 2021 die Maskenpflicht für Örtlichkeiten unter freiem Himmel in Bad Zwischenahn in der Peterstraße und In der Horst bis zur Einmündung Auf dem hohen Ufer und in Westerstede in der Einkaufspassage Meinardusstraße auf. Die Kreisverwaltung reagiert damit auf die inzwischen erheblich gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die seit 13. Mai 2021 bei etwa 50 liegt.

„Die Neuinfektionen nehmen ab und treten vor allem im privaten Umfeld auf. Außerdem kommen laut RKI (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief) Übertragungen im Außenbereich bei Wahrung des Mindestabstandes insgesamt selten vor und haben einen geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen. Insofern ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr gerechtfertigt“, erklärt Landrat Jörg Bensberg seine Entscheidung.

Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf der Website
unter www.ammerland.de/coronavirus bereitgestellt.

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/6321141011.php