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17.03.2020

Meldepflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Derzeit keine Bußgelder bei Verstoß aufgrund der aktuellen Situation

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Von dem vorrangigen Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind auch die Bürgerämter als Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden betroffen.

Aktuell sind – ebenso wie Bad Zwischenahn - viele Rathäuser geschlossen. Deshalb hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport angeregt, für einen Zeitraum von zunächst 6 Wochen keine Konsequenzen vorzusehen, wenn die Pflicht zur An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht eingehalten wird.

Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweises, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist. Bürgerinnen und Bürger, deren Ausweis abgelaufen ist, können sich alternativ mit einem Reisepass ausweisen.

Falls der Reisepass in den nächsten Wochen abläuft, reicht in Europa auch ein Personalausweis als Dokument aus. Da derzeit viele Staaten eine Einreisebeschränkung erlassen haben, sollten zurzeit generell nur zwingend notwendige Reisen angetreten werden. Weitere Informationen dazu beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat unter https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

 
 
 
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