Auch wenn sie ihnen nicht gehören, sind Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Straßenreini-gungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, das Laub öffentlicher Bäume vor ihren Grundstücken zu entfernen. Um die Grundstücksbesitzer bei der Entsor-gung finanziell zu entlasten, werden auf dem Recyclinghof der Gemeinde Bad Zwischenahn vom 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auch in diesem Jahr wieder Container für das Laub von öffentlichen Straßenbäumen aufgestellt, das dort kostenlos entsorgt werden kann.
Das Abgeben von Laub privater Bäume ist dagegen gebührenpflichtig und richtet sich nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Ammerland:
- für Mengen bis 0,25 m³ 4 Euro
- für Mengen bis 0,50 m³ 8 Euro
- je angefangenem m³ 16 Euro
Die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk aus privaten Haushalten bis zu einer Menge von 5 m³ ist kostenfrei.
Die Anlieger der Gebiete, in denen von der Gemeinde eine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt wird, müssen lediglich die Rad- und Gehwege reinigen, wobei das auch für die Randstreifen in den Fußgängerzonen und den verkehrsberuhigten Bereichen gilt. Die Anwoh-ner der übrigen Gebiete sind zusätzlich für den Bereich bis zur Straßenmitte, die Entwässe-rungsrinnen, die Parkspuren und -buchten sowie die Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheits-streifen zuständig. Die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungssatzung kön-nen auf der Homepage der Gemeinde (www.bad-zwischenahn.de) oder im Tiefbau- und Grünflächenamt eingesehen werden.
Der Recyclinghof der Gemeinde Bad Zwischenahn befindet sich beim Baubetriebshof neben der Kläranlage in Bad Zwischenahn an der Straße „An den Wiesen“. Er ist freitags von 14 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.