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10.02.2021

COVID-19 Schutzimpfung erst ab 80. Geburtstag

Priorisierung wurde präzisiert

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Kürzlich wurden alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ab dem Jahrgang 1941 angeschrieben und informiert, wie sie sich für eine Corona-Schutzimpfung anmelden können.

Jetzt präzisierte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Reihenfolge der Impfung: „Mit Inkrafttreten der novellierten Version der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) müssen Personen, die nach Altersindikation mit höchster Priorität impfberechtigt sind, das 80. Lebensjahr vollendet haben (§2 Abs. 1).“

Das bedeutet, dass die Impfberechtigung mit dem Geburtsdatum verknüpft wurde und besteht erst ab dem Tag des 80. Geburtstags. Wer also erst im Laufe des Jahres seinen 80. Geburtstag feiern kann, muss noch abwarten.

Bei Fragen zu diesem Thema können sich Betroffene unter der Telefonnummer 04403-604406 oder per E-Mail: krueger@bad-zwischenahn.de an Frau Krüger wenden.

 
 
 
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