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24.11.2021

Ab sofort 3G-Regel im Rathaus

Zutritt nur über Haupteingang – Online-Service nutzen - Termine möglichst absprechen

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Ab sofort gilt auch im Rathaus und in den Außenstellen der Gemeinde Bad Zwischenahn die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) über den Haupteingang Zugang zum Rathaus erhalten. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht. Grundsätzlich soll das Rathaus geöffnet bleiben.

Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen bittet die Verwaltung jedoch darum, Anliegen möglichst per E-Mail, Post oder Telefon vorzutragen bzw. die Online-Angebote zu nutzen. In dringenden Fällen, die einen persönlichen Besuch erfordern, sollte möglichst mit den zuständigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern ein Termin vereinbart werden.

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/6773550941.php