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31.07.2018

Gefahrenabwehr hat Vorrang

Benutzungsordnung regelt Verhalten am Woldsee

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Die Benutzung der gemeindeeigenen Anlage Woldsee ist täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr gestattet. Foto: Archiv/BTG

Der Woldsee in Wehnen ist in diesen Wochen ein besonders beliebtes Ziel zum Abkühlen, oder um den Feierabend ausklingen zu lassen. Leider wird er immer wieder auch als Ort zum Grillen genutzt, was dort jedoch nicht erlaubt ist.

Anbetracht der hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde deshalb zur Gefahrenabwehr einen Sicherheitsdienst beauftragt, um das Grillen dort zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass die Benutzungsordnung (s. A.) eingehalten wird. Diese regelt u. a. auch, dass die Anlage nur zwischen 6.00 und 22.00 Uhr genutzt werden darf. In der Regel sind die angesprochenen Menschen einsichtig und folgen den Hinweisen des Sicherheitspersonals.

Am vergangenen Freitag gelang es einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes allerdings nicht, ein grillendes Paar dazu zu bewegen, dies zu unterlassen und bat um kurz nach 21.00 Uhr die Polizei um Unterstützung. Diese war auch vor Ort, die Grillglut wurde gelöscht und die Polizei verschwand wieder. Gegen 22.17 Uhr erhielt sie einen weiteren Anruf des Sicherheitsdienstlers, dem es allein nicht gelang, die dort noch verbliebenen Gruppen zum Gehen zu bewegen, die zum Teil dort die Mondfinsternis beobachten wollten. Die Polizei war dann noch einmal vor Ort, um das Gelände zu räumen. Es habe aber keinen formellen Vorgang gegeben, heißt es seitens der Polizei.

Die Benutzungsordnung Woldsee finden Sie hier.

 
 
 
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