Die Wasserqualität des Bad Zwischenahner Meeres und die sommerliche Algenbildung aufgrund von Nährstoffeinträgen beschäftigen Verwaltung und Politik seit vielen Jahren. Der Nährstoffeintrag ist von verschiedenen Faktoren abhängig und nur zum Teil zu beeinflussen. Die landwirtschaftliche und urbane Nutzung der Einzugsgebiete sind gegeben. Die Zuständigkeit für das Zwischenahner Meer liegt beim Land Niedersachsen als Eigentümer der Wasserfläche.
2014 wurde von der Politik beschlossen, einen Facharbeitskreis zu bilden um an einer Verbesserung der Situation zu arbeiten. 2017 wurde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bewilligt (zu 80 Prozent aus EU-Mitteln finanziert). Diese dient der Beurteilung von Maßnahmen zur Reduzierung des Phosphoreintrags in das Meer auf Basis der Erkenntnisse der Untersuchungsergebnisse zu den Eintrittspfaden.
Bei dem Facharbeitskreis Zwischenahner Meer handelt es sich um einen bewusst sehr eng gefassten Kreis von Fachleuten aus den betroffenen Kommunen, der Ammerländer Wasseracht, NLWKN, dem NLWKN-Seenkompetenzzentrum und Vertretern der Ingenieurgesellschaft als Verfassern der Studie.
Die Ergebnisse der erst kürzlich fertiggestellten Machbarkeitsstudie sollen öffentlich vorgestellt und erläutert werden. „Dieses hat zu keinem Zeitpunkt in Frage gestanden und ist allen an der Erstellung der Studie beteiligten Institutionen ein wichtiges Anliegen“, sagt Bürgermeister Dr. Arno Schilling. Der Termin des Facharbeitskreises war 22. Mai 2018 ist im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung eine hierfür notwendige Vorbereitung. Dieses Verfahren war deshalb auch mit den Vertretern der an der Erstellung der Machbarkeitsstudie beteiligten Institutionen abgesprochen.
Die Studie soll im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung, Energie und Umwelt am Mittwoch, 06.06.2018 um 19.00 Uhr (die Sitzung beginnt um 18 Uhr) im Kuppelsaal des Hauses Brandstätter vorgetellt und erläutert werden. Die Studie ist als Anlage zur Beschlussvorlage für den Ausschuss im Bürgerinformationssystem einsehbar. hier