Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Energie und Umwelt haben es sich nicht leicht gemacht: Knapp dreieinhalb Stunden diskutierten sie vor allem über das weitere Verfahren beim Wasserturm-Grundstück und den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes beim Neubaugebiet in Aschhausen.
Bis zum 16. Oktober hatten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Stellungnahmen und Anregungen zu den im September in einer Einwohnerinformationsveranstaltung vorgestellten drei Konzeptplanungen für den Wasserturm abzugeben. Die Verwaltung hatte bereits früh die Variante der Firma Aschenbeck & Aschenbeck mit einem zweiten gläsernen Turm und einer touristischen Nutzung sowie einem Erweiterungsgebäude für Gastronomie und Außenangebot favorisiert. Der denkmalgeschützte Wasserturm wird darin in die touristische Nutzung ein-bezogen – ein Aspekt, der für die Verwaltung auf eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes deute.
Für das weitere Verfahren und zur Umsetzung eines der Konzepte müssen zunächst die Baurechte des geltenden Bebauungsplanes Nr. 18 I B – Auf dem Hohen Ufer in einem förmlichen Verfahren geändert werden. Dafür ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Ein Bestandteil des Bebauungsplanes ist auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan, auf dessen Grundlage sich der Investor vertraglich verpflichtet, das Konzept innerhalb einer bestimmten Zeit umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund musste zunächst über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 – Sondergebiet Beherbergung und Gastronomie am Dränkweg – abgestimmt werden. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorentwurfsplanung auf Grundlage der Planungskonzeption der Firma Aschenbeck & Aschenbeck für das Grundstück zu erarbeiten und diese den gemeindlichen Gremien zur weiteren Beratung vorzulegen.
Nach ausführlichem Austausch der Argumente aus allen Fraktionen für und wider den Verkauf des Wasserturms stellte die SPD-Fraktion den Antrag, die Entscheidung öffentlich dem Rat vorzulegen, dieser wurde mit 6:5 Stimmen abgelehnt. Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Stimme Mehrheit angenommen.
Beim Neubaugebiet in Aschhausen ging es um eine vorbereitende Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 165 – Aschhausen, östlich Wiefelsteder Straße – sowie um eine dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes. Hier konnten Interessierte und Betroffene bis 23. Oktober ihre Anregungen und Einwände vortragen. Vielfach wurden dabei die Themen angesprochen, die bereits im Vorverfahren diskutiert wurden. Die Verwaltung hatte dazu Abwägungsvorschläge vorgelegt, die Melanie Witt vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach erläuterte. So soll es für eine durch die Baumaßnahmen beeinträchtigte Wallhecke Kompensationsmaßnahmen geben. Damit Müllsammelfahrzeuge die neuen Häuser anfahren können, darf die Straßenbreite nicht unter 5 Metern liegen.
Angesprochen wurde erneut die Verbindung des Neubaugebiets zum Wohngebiet „Rostocker Straße / Schweriner Ring“, die während der Bauzeit durch Poller nur als Fuß- und Radweg gegeben ist. Die Anwohner sprachen sich für eine Beibehaltung als Dauerlösung aus, die festgeschrieben werden solle. Man einigte sich darauf, dass das Thema nach Fertigstellung des Baugebietes erneut thematisiert werden soll. Auch die Linksabbiegespur auf der Wiefelsteder Straße, die von Fachleuten nicht für notwendig erachtet wird, war Thema. Die Planung sehe dafür keine Flächen vor, erläuterte Fachbereichsleiter Carsten Meyer und kündigte an, dass man Gespräche über Reserveflächen führen könne. Die gewünschte Verlegung der Bushaltestelle vom Löns-Krug zum Neubaugebiet wird noch geprüft. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mit einer Gegenstimme angenommen.
Dieses Thema wird am 08.12.2020 den Verwaltungsausschuss und am 15.12.2020 den Rat beschäftigen.
Vorgestellt wurde in dieser Ausschusssitzung vom Leiter des Gebäudemanagements, Axel Heyne, auch der aktuelle Energiebericht der Gemeinde. Den Bericht finden Interessierte unter https://www.bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/klima-energie/Klima-Energie.php auf der Homepage der Gemeinde.
Eine zusammenfassende Präsentation der drei Konzeptplanungen für den Wasserturm ist unter https://ammerland.planungsbeteiligung.de/DBASE/FILES/PLANUNGSUNTERLAGEN/ULMGRULUEMA_4575.pdf zu finden.