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23.01.2023

Gemeinde sucht ehrenamtliche Schöffen

Interessierte zwischen 25 und 69 Jahren können sich bis zum 02.03.2023 bewerben

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Gesucht werden Schöffen/innen für das Amtsgericht Westerstede, für die Strafkammer des Landgerichts Oldenburg und für das Jugendschöffengericht.

Die Gemeinde Bad Zwischenahn sucht Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Geschäftsjahren 2024 bis 2028 als Schöffen ehrenamtlich engagieren möchten. Gesucht werden Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Westerstede, für die Strafkammer des Landgerichts Oldenburg und für das Jugendschöffengericht.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. In das Ehrenamt des Schöffen/der Schöffin können Personen berufen werden, die älter als 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Des Weiteren muss jede Bewerberin/ jeder Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Gemeinde Bad Zwischenahn wohnen.

Besondere Rechtskenntnisse sind nicht nötig. Schöffen nehmen an einer Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie Berufsrichter teil, sie sollen die Mitte der Bevölkerung darstellen.

Bei Interesse können Bewerbungsunterlagen beim Hauptamt der Gemeinde Bad Zwischenahn (Am Brink 9) eingereicht werden. Ein entsprechendes Bewerbungsformular finden Interessierte unter http://www.schoeffenwahl.de.

Schoeffe_Bewerbungsformular_2023

Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/8750616428.php