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19.01.2022

Bürgerbegehren zum Wasserturm ist zulässig

Ein Bürgerentscheid ist innerhalb von drei Monaten herbeizuführen

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m November 2021 übergaben die Initiatoren Thomas Kempe (l.), Sabine Eilers (r.) und Martin Held (2.v.r.) die Unterschriften an Bürgermeister Henning Dierks (2.v.l.).

Das erste Bürgerbegehren in der Gemeinde ist zulässig. Zu diesem Beschluss kam der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn in seiner Sitzung in dieser Woche. Seit Juni 2021 hatte die Initiative „Bürgerbegehren Wasserturm Bad Zwischenahn“ Unterschriften gesammelt für die Beibehaltung des Wasserturms im Eigentum der Gemeinde mitsamt Grundstück und ohne weitere Bebauung. Bereits im November waren vor Abgabefrist mehr als die erforderlichen 2.422 Unterschriften im Rathaus abgegeben worden.

Nach Prüfung der Unterschriften hatten das Bürger- und Ordnungsamt festgestellt, dass 2.812 der eingereichten Unterstützungsunterschriften gültig sind. Mit dem Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sieht das weitere Verfahren vor, dass innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen ist. Der Organisationsaufwand und die Kosten für einen solchen Bürgerentscheid sind vergleichbar mit denen einer Kommunalwahl. Der Gemeinderat hat aber auch die Möglichkeit den Bürgerentscheid abzuwenden, indem er zuvor im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet.

Dem Bürgerentscheid wird dann zugestimmt, wenn die Mehrheit mit Ja stimmt. Die Ja-Stimmen müssen aber mindestens
20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl betragen (4.843). Der Bürgerentscheid hat dann die Wirkung eines Ratsbeschlusses. In der Folge müsste die Verwaltung ein Sanierungskonzept für den Wasserturm entwickeln, evtl. Fördermaßnahmen beantragen und parallel ein Nutzungskonzept erstellen.

 
 
 
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