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28.02.2019

Ratssitzung am 26.02.2019

Kurparkordnung wurde beschlossen

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Zum Geltungsbereich der Kurparkordnung gehören die markierten Bereiche Ufergarten, Kurpark und Strandpark.

Reichlich Redebedarf und mehrere Anträge aus den Fraktionen gab es in der ersten Ratssitzung dieses Jahres gleich zum ersten Beratungspunkt der Tagesordnung: „Erlass einer Kurparkordnung“. Wilfried Fischer, Fachbereichsleiter (FBL) Bürgerservice, erläuterte, dass die Kurparkordnung nach einem Antrag der FDP erarbeitet und im Verwaltungsausschuss vorbereitet wurde. Erfahrungen anderer Kurorte seien eingeflossen und den Beschwerden der Bürger sei Rechnung getragen worden. Es werde vorgeschlagen, die Seggenwiese aus dem Geltungsbereich der Kurparkordnung herauszunehmen und Erfahrungen und Akzeptanz abzuwarten.

Die CDU beantragte eine Neuformulierung der Satzung hinsichtlich der Nutzungsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge, wobei neben den bisher aufgeführten Ausnahmen auch der dort ansässige Bootsverleih berücksichtigt werden sollte. Diese Formulierungen wurden ebenso wie die Herausnahme der Seggenwiese einvernehmlich aufgenommen. Die ÖDP/Die Linke, die noch Beratungsbedarf sieht, beantragte eine Verschiebung des Beschlusses auf die nächste Ratssitzung. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Von einem Ratsmitglied (CDU) kam ein Antrag, das Radfahren im Kurpark auch in den Wintermonaten und an Werktagen zu erlauben. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag aus der SPD-Fraktion, die Kurparkordnung nach einem Jahr unter Beteiligung eines Fachausschusses zu bewerten, wurde mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme angenommen. Anschließend wurde die Kurparkordnung mit 6 Gegenstimmen beschlossen.

Zustimmung gab es bei den Ratsfrauen und -herren für die Ernennung von Bodo Wittje zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dänikhorst für die Dauer von sechs Jahren. Beschlossen wurde ebenfalls die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 126 – Westlich Brüderstraße -, womit die Erweiterung des Nettomarktes in Petersfehn vorgenommen werden kann. Auch der Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der geplanten gewerblichen Bauflächen zwischen der Industriestraße und der Feldlinie in Aschhausen wurde bei zwei Gegenstimmen beschlossen. Damit bekommt die Gemeinde vor dem Hintergrund nur noch begrenzt zur Verfügung stehender gewerblicher Bauflächen im zentralen Gewerbegebiet die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Im Bericht der Verwaltung gab Bürgermeister Dr. Schilling u.a. die Verzögerung der Baumaßnahme am Reihdamm zur Kenntnis. Da der geplante Edeka-Neubau noch nicht gebaut werden könne, musste die Gemeinde die Ausschreibung für die geplanten Änderungen der Verkehrssituation am Reihdamm (Einmündung Humboldtstraße, verlängerte Abbiegespur, neuer Fuß- und Radweg) aufheben.

Anfragen an die Verwaltung aus dem Rat gab es u.a. zum Sachstand Einstellung von Ordnungskräften. Dazu teilte FBL Wilfried Fischer mit, dass 30 Bewerbungen vorliegen und das Auswahlverfahren laufe.

Zustimmung und Lob für die Kurparkordnung kam von einer Bürgerin aus Rostrup in der Einwohnerfragestunde. Sie fragte an, ob das Regelwerk auch auf den Bereich bei der DLRG ausgeweitet werden könne, da sie dort häufig Fehlverhalten feststelle. FBL Wilfried Fischer betonte, dass die Regelungen im Landschaftspark und Landschaftsschutzgebiet ohnehin gelten. Ihm seien derzeit keine Beschwerden bekannt, aber er wolle dem Hinweis nachgehen.

Das Bürgerprotokoll zur Ratssitzung finden Sie hier oder auf der Homepage unter Sitzungsinfo zur Ratssitzung.
 

 
 
 
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