Google Translate
Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
17. Februar 2026
Diese Regeln gelten für Osterfeuer

Auch 2026 sind Osterfeuer in der Gemeinde Bad Zwischenahn unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Bis zum 20. März müssen die Feuer angemeldet werden.
In der Gemeinde Bad Zwischenahn sind die Rahmenbedingungen für Osterfeuer in einer Verordnung geregelt. Danach sind Osterfeuer zulässig, wenn es sich um langjährige Brauchtumsveranstaltungen handelt, die z. B. von einem Orts(bürger)- oder Heimatverein, einem Schützenverein, der Feuerwehr, den Kirchen und/oder anderen örtlichen Vereinen, Institutionen oder Organisationen sowie von Dorf-, Straßen- oder Nachbarschaftsgemeinschaften veranstaltet werden und öffentlich zugänglich sind.
Osterfeuer sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Abbrennen schriftlich bei der Gemeinde anzumelden. Die Anmeldung für am Karsamstag (4. April 2026) geplante Brauchtumsfeuer muss bis zum 20. März beim Bürger- und Ordnungsamt der Gemeinde eingehen. Das muss schriftlich über das entsprechende Formular erfolgen, ein Onlineformular zur Anmeldung ist hier zu finden. Dabei sind die/der Verantwortliche mit Anschrift und Telefonnummer, die genaue Örtlichkeit des Osterfeuers und der Veranstaltungsrahmen zu nennen. Die Prüfung der Anmeldung eines Brauchtumsfeuers ist mit 16,25 Euro gebührenpflichtig.
Sicherheitsabstände einhalten
Wichtigster Aspekt ist die Einhaltung der in der Allgemeinverfügung festgelegten Sicherheitsabstände: 50 Meter zu unbewohnten Gebäuden sowie 100 Meter zu bewohnten Gebäuden, Reetdachhäusern, Straßen, Eisenbahnstrecken und anderen öffentlichen Verkehrsflächen, Energieversorgungsanlagen (u. a. Freileitungen), Kuranlagen, Zelt- und Campingplätzen, anderen Erholungseinrichtungen sowie zu Wäldern, Hecken, Wallhecken, Heideflächen und Moorgebieten. Außerdem 300 Meter zur Autobahn, zu betriebenen Biogasanlagen, Schulgebäuden, Kindergärten und Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden, baulichen Anlagen oder sonstigen Einrichtungen mit erhöhter Explosions- oder Brandgefahr.
Kein Feuer bei starker Trockenheit oder starkem Wind
Osterfeuer dürfen bei starker Trockenheit oder starkem Wind nicht entzündet werden. Starke Trockenheit liegt ab Waldbrandgefahrenstufe 4 vor (amtliche Informationen sind unter www.dwd.de/waldbrand erhältlich). Starker Wind liegt bei deutlicher Bewegung von armstarken Ästen vor. Darüber hinaus dürfen Osterfeuer in Schutzzonen, deren Schutzzweck damit nicht vereinbar ist (Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Flächen besonders geschützter Biotope), im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsteilen und auf moorigem Untergrund nicht angezündet werden. Im Naturschutzgürtel um das Zwischenahner Meer ist das Abbrennen folglich in jedem Fall verboten.
Holz vor Abbrennen umschichten
Das für das Osterfeuer bestimmte Material muss unmittelbar vor dem Abbrennen nochmals umgeschichtet werden. So können Tiere, die sich in den Brandhaufen aufhalten, noch rechtzeitig flüchten.
Für Fragen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter Tel. 04403/604-326 erreichbar.