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30. Januar 2025
Wahlbüro erstmals im Haus Brandstätter
Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Wer schon vorher wählen möchte, kann dies im Haus Brandstätter tun.
Bei der Bundestagswahl 2025 ist alles ein bisschen anders als sonst. Der Wahltermin ist aufgrund des Ampelbruchs vorgezogen und auch in Bad Zwischenahn gibt es eine Änderung: So befindet sich das Wahlbüro erstmals im Haus Brandstätter (Am Brink 5) und nicht mehr im Rathaus.
Wer Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen nicht online (Hier gelangen Sie zum Online-Antrag), per E-Mail (gemeinde@bad-zwischenahn.de) oder postalisch (Gemeinde Bad Zwischenahn, Wahlbüro, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn), sondern persönlich beantragen möchte, muss hierfür also in das Haus Brandstätter kommen.
Das dortige Wahlbüro, wo die Stimmzettel auch gleich ausgefüllt und abgegeben werden können, hat von Freitag, 7. Februar, bis Freitag, 21. Februar, zu den Öffnungszeiten der Verwaltung geöffnet. Am 21. Februar sogar bis um 15 Uhr.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde ausdrücklich darauf hin, dass diejenigen, die für eine andere Person einen Wahlschein beziehungsweise die Briefwahlunterlagen beantragen wollen, eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen müssen. Hierfür steht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die die Gemeinde in der vierten Kalenderwoche versendet, ein schriftlicher Antrag zur Verfügung.
Nach dem 21. Februar um 15 Uhr ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen gemäß § 27 (4) Bundeswahlordnung nur noch in sehr speziellen Ausnahmefällen möglich. Sind beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar nicht angekommen, können diese noch bis zum 22. Februar um 12 Uhr im Wahlbüro neu ausgestellt werden – am Wahlsonntag nicht mehr.