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Online-Dienste
Auf dieser Seite finden Sie gebündelt alle Online-Anträge für Dienstleistungen der Gemeinde Bad Zwischenahn. Diese werden Sukzessive erweitert und ausgebaut. Genaue Informationen zu den Dienstleistungen erhalten Sie in unserem Bürgerservice.

Meldeangelegenheiten
Abmeldung einer Nebenwohnung
Wenn Sie mit Hauptwohnung in Bad Zwischenahn gemeldet sind, können Sie hier bestehende Nebenwohnungen innerhalb oder außerhalb von Bad Zwischenahn abmelden. Der Onlinedienst stellt Ihnen, nach erfolgreicher Authentifizierung mit der eID Ihres Dokumentes und eindeutiger Identifizierung im Melderegister, die für den Vorgang notwendigen Daten bereit, d. h. es werden die aktuellen Nebenwohnungen angezeigt. Hier kann die abzumeldende Nebenwohnung ausgewählt werden. Zusätzlich kann die Nebenwohnung auch für Familienangehörige abgemeldet werden, die auch an gleicher Anschrift mit Nebenwohnung gemeldet sind.
Voraussetzung für die Online-Beantragung:
- einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte.
- Ihre persönliche PIN zum Personalausweis (Ihre erstmalig zugestellte und persönliche PIN können Sie aus dem PIN-Brief der Bundesdruckerei entnehmen)
- ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät für den Computer
- die AusweisApp (kostenfrei)
- ein behördliches Nutzerkonto, z.B. die Bund-ID
Sollten Sie noch über kein BundID-Konto verfügen, so können Sie sich im Rahmen des Authentifizierungsvorganges erstmalig registrieren und anschließend mit dem Dienst fortfahren.
Nach Abschluss des Abmeldevorganges steht Ihnen die Abmeldebestätigung im BundID Postfach digital zur Verfügung. Zusätzlich zur digitalen Bereitstellung im BundID Postfach kann auch eine postalische Zustellung der Abmeldebestätigung angefordert werden. Die postalische Zustellung der Abmeldebestätigung erfolgt an die Adresse der Hauptwohnung.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Anmeldung einer Nebenwohnung
Sie können hier online die Anmeldung einer Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro nur vorbereiten.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument sowie eine Wohnungsgeberbestätigung mit.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
- bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
Gebühr
Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Führungszeugnisse für behördliche oder private Zwecke können Sie im Bürgerbüro beantragen.
Seit dem 01.09.2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Gewerbezentralregisterauszug für eine Privatperson:
Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.
Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen:
Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person bzw. Personenvereinigung erfolgen. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen z. B. anhand eines Handelsregister-, Vereinsregisterauszugs.
Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Beantragung Meldebescheinigung
Mit diesem Onlinedienst werden einfache und erweiterte Meldebescheinigungen gemäß §18 Bundesmeldegesetz (BMG) beantragt und automatisiert erteilt und übermittelt.
Wenn Sie in der Gemeinde Bad Zwischenahn mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie diesen Onlinedienst nutzen.
Nach erfolgreicher Authentifizierung via eID und eindeutiger Identifizierung im lokalen Melderegister wird die Meldebescheinigung kostenlos digital zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist es mit diesem Onlinedienst möglich, eine kostenpflichtige einfache und erweiterte Meldebescheinigung zur Verfügung zu stellen, die postalisch an Ihre im Melderegister gespeicherte Hauptwohnung geschickt wird. Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Die Bezahlung dieser kostenpflichtigen Meldebescheinigungen muss im Onlinedienst über ein angeschlossenes Payment erfolgen.
In folgenden Fällen ist leider nur eine persönliche Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde möglich:
- Sie benötigen eine Meldebescheinigung für einen früheren Wohnsitz.
- Sie benötigen eine Meldebescheinigung zur Vorlage im Ausland bzw. bei einer ausländischen Behörde mit Übersetzungshilfe.
- Sie möchten die Meldebescheinigung für eine andere Person beantragen. Dies ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Was benötigen Sie für die Online-Beantragung:
- einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte.
- Ihre persönliche PIN zum Personalausweis (Ihre erstmalig zugestellte und persönliche PIN können Sie aus dem PIN-Brief der Bundesdruckerei entnehmen)
- ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät für den Computer
- die AusweisApp (kostenfrei)
- ein behördliches Nutzerkonto, z.B. die Bund-ID, sowie
- eine Online-Zahlungsmöglichkeit (bei postalischer Zusendung)
Hier finden Sie den Online-Antrag
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sie sind nach Bad Zwischenahn gezogen oder innerhalb der Gemeinde umgezogen? Dann können Sie Ihre Wohnsitzanmeldung oder Ummeldung ganz bequem online erledigen – ohne Termin und ohne Besuch im Bürgerbüro. Der Online-Service ist kostenfrei und steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Was benötigen Sie für die Online-Anmeldung?
- einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte.
- Ihre persönliche PIN zum Personalausweis (Ihre erstmalig zugestellte und persönliche PIN können Sie aus dem PIN-Brief der Bundesdruckerei entnehmen)
- ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät für den Computer
- die AusweisApp (kostenfrei)
- ein behördliches Nutzerkonto, z.B. die Bund-ID, sowie
- eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin (entfällt bei Bezug von Eigentum)
Wo kann ich den Service nutzen?
Die elektronische Wohnsitzanmeldung können Sie mittels dem folgenden Online-Antrag durchführen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie diese unter der Dienstleistung"Anmeldung einer Hauptwohnung".
Für wen ist der Online-Service möglich?
- Einzelpersonen
- Familien, wenn alle Familienmitglieder bereits vorher unter derselben Adresse gemeldet waren und im Melderegister miteinander verknüpft sind.
Wie funktioniert die Online-Anmeldung?
Sie müssen nur den Online-Service aufrufen und den angegebenen Schritten folgen. Die Identifizierung Ihrer Person erfolgt über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises/eID-Karte. Bitte beachten Sie, sofern Sie zur Miete wohnen, die vom Vermieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung hochzuladen. Nachdem Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung online eingereicht haben, steht Ihnen nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde eine digitale Meldebestätigung als Download zur Verfügung.
Aktualisierung Ihrer Ausweisdokumente
Die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises kann nun ebenfalls selbständig über den Online-Dienst und der AusweisApp vorgenommen werden. Anschließend erhalten Sie automatisch von der Bundesdruckerei einen Adressaufkleber für den Personalausweis und – sofern vorhanden – einen Wohnortaufkleber für den Reisepass. Diese Aufkleber können Sie entsprechend der übersandten Anleitung selbständig auf den jeweiligen Dokumenten anbringen.
Statusabfrage zum beantragten Personalausweis,Pass oder einer eID-Karte
Hier kann der aktuelle Status des beantragten Dokuments eingesehen werden.
Die Statusabfrage gibt Ihnen Auskunft darüber, ob der beantragte Personalausweis, Reisepass/eID-Karte abgeholt werden kann.
Die Statusabfrage kann manuell mit der Seriennummer befüllt werden oder per QR-Code aufgerufen werden. Eine Authentifizierung per eID (elektronische Identität) ist nicht notwendig. Das Geburtsdatum und ein CAPTCHA bilden zusätzliche Sicherheitsmerkmale für diesen Dienst.
Hier finden Sie den Online-Service
Statuswechsel
Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. Dies ist möglich, wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind und diese Wohnung Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden soll.
Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Bürgerbüro nur vorbereiten.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) aller beteiligten Familienmitglieder mit.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Terminvergabe Online
Hier können Sie sich einen Termin für unser Bürgerbüro buchen.
Zur Terminvergabe
Übermittlungssperren (Eintragung / Löschung)
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Zwecke ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Die Übermittlungssperren gelten für:
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1,5 BMG)
- Auskunft über Alters- und Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften (§ 50 Abs. 2,5 BMG)
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3,5 BMG)
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG)
Sie können festlegen, ob die Übermittlungssperren für alle oder nur für bestimmte Zwecke gelten sollen.
Was benötigen Sie für den Online-Vorgang?
- einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte
- Ihre persönliche PIN zum Personalausweis (Ihre erstmalig zugestellte und persönliche PIN können Sie aus dem PIN-Brief der Bundesdruckerei entnehmen)
- ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät für den Computer
- die AusweisApp (kostenfrei)
- ein behördliches Nutzerkonto, z.B. die Bund-ID
Hier können Sie die Übermittlungssperrenonline eintragen bzw. bestehende Übermittlungssperren löschen .
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Wenn Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, vorl. Personalausweis, Reisepass, vorl. Reisepass, Kinderreisepass) verloren haben, ist dieses umgehend der Meldebehörde mitzuteilen. Bitte teilen Sie mit, um welches Dokument es sich handelt und wann, wo und auf welche Art dieses abhandengekommen ist.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Standesamtliche Vorgänge
Anforderung Eheurkunde
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Im Bereich Eheregister können Sie unter den folgenden Optionen auswählen:
- Eheurkunde Standard (DIN A4)
- Eheurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Eheeintrag (international)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Die Beantragung und Ausstellung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.
Jedes erste Exemplar kostet 20,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 10,00 €.
Sofern Sie eine Urkunde zur eigenen Person anfordern, benötigen wir als Identitätsnachweis eine Kopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises. Bitte übersenden Sie diese an das Standesamt.
Sofern Sie Urkunden Dritter anfordern, benötigen wir neben der Kopie des Personalausweises ggf. weitere Nachweise z.B. zur Verwandtschaft o.ä.. Das Standesamt wird sich in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Anforderung Geburtsurkunde
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Im Bereich Geburtenregister können Sie unter den folgenden Optionen auswählen:
- Geburtsurkunde Standard (DIN A4)
- Geburtsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag (international)
- Bescheinigung mit Angabe der Geburtszeit
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Die Beantragung und Ausstellung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.
Jedes erste Exemplar kostet 20,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 10,00 €.
Sofern Sie eine Urkunde zur eigenen Person anfordern, benötigen wir als Identitätsnachweis eine Kopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises. Bitte übersenden Sie diese an das Standesamt.
Sofern Sie Urkunden Dritter anfordern, benötigen wir neben der Kopie des Personalausweises ggf. weitere Nachweise z.B. zur Verwandtschaft o.ä.. Das Standesamt wird sich in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Im Bereich Lebenspartnerschaftsregister können Sie unter den folgenden Optionen auswählen:
- Lebenspartnerschaftsurkunde Standard (DIN A4)
- Lebenspartnerschaftsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Die Beantragung und Ausstellung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.
Jedes erste Exemplar kostet 20,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 10,00 €.
Sofern Sie eine Urkunde zur eigenen Person anfordern, benötigen wir als Identitätsnachweis eine Kopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises. Bitte übersenden Sie diese an das Standesamt.
Sofern Sie Urkunden Dritter anfordern, benötigen wir neben der Kopie des Personalausweises ggf. weitere Nachweise z.B. zur Verwandtschaft o.ä.. Das Standesamt wird sich in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Anforderung Sterbeurkunde
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Im Bereich Sterberegister können Sie unter den folgenden Optionen auswählen:
- Sterbeurkunde Standard (DIN A4)
- Sterbeurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag (international)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Die Beantragung und Ausstellung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.
Jedes erste Exemplar kostet 20,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 10,00 €.
Sofern Sie eine Urkunde zur eigenen Person anfordern, benötigen wir als Identitätsnachweis eine Kopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises. Bitte übersenden Sie diese an das Standesamt.
Sofern Sie Urkunden Dritter anfordern, benötigen wir neben der Kopie des Personalausweises ggf. weitere Nachweise z.B. zur Verwandtschaft o.ä.. Das Standesamt wird sich in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
untere Verkehrsbehörde
Anordnung Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Rechtsgrundlage:
- §45 StVO
Worum geht es?
- betrifft die Anordnung von Schildern, Straßenmarkierungen, Zeichen an Verkehrspfosten und lichttechnischen Anlagen (= Verkehrszeichen) sowie, Parkuhren, Schranken und Geländer (= Verkehrseinrichtungen)
- jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung bedarf einer Anordnung
Wie ist der Antrag zu stellen?
- ein formloser Antrag per E-Mail oder Post ist ausreichend
Hier finden Sie den Online-Antrag
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot
Rechtsgrundlage:
- §30, 46 StVO
Worum geht es?
- grds. dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und/oder mit Anhänger zwischen 0:00 und 22:00 Uhr nicht fahren (u.a. Lebensmitteltransporte, sofern die Ladung verderblich ist, sind hiervon nicht betroffen sofern eine Ausnahmegenehmigung vorliegt)
- soll von diesem Grundsatz abgewichen werden, ist eine Genehmigung erforderlich
Die Ausnahmegenehmigung kann für folgende Transporte beantragt werden:
o lebende Tiere
o Schnittblumen und lebende Pflanzen
o frische, leichtverderbliche Lebensmittel
o landwirtschaftliche Erzeugnisse in deren Erntezeit
o Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen
o Zeitungen und Zeitschriften mit Erscheinungsdatum am Sonn- oder Feiertag oder am Folgetag
o Hilfsgüter in oder für Krisen- und/oder Notstandsregionen
o Leerfahrten und Rücktransporte, die im Zusammenhang mit den o. g. Fahrten stehen
o Hin- und Rückfahrten von Oldtimer-Lkw im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen
- für andere Fahrten können Ausnahmegenehmigungen nur dann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Transportes während der Verbotszeit besteht oder die Versagung der Genehmigung eine unbillige Härte für den Antragsteller darstellen würde
Welche Fristen sind zu beachten?:
- der Antrag ist mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen
Wie ist der Antrag zu stellen?
- schriftlicher/elektronischer Antrag mittels Vordruck erforderlich
Was für Gebühren fallen an?
(Gebührenhöhe gemäß GebOSt)
- Jahresgenehmigung innerhalb der Nahzone (bis 50 km)= 105,00 €
- Jahresgenehmigung außerhalb der Nahzone (über 50 km)= 270,00 €
- Einzelgenehmigung innerhalb der Nahzone= 37,50 €
- Einzelgenehmigung außerhalb der Nahzone = 45,00 €
- Anmeldung eines weiteren Zuges= 15,00 €
- je weiterer Monat= 10,00 €
Hier finden Sie den Online-Antrag
Ausnahmegenehmigung für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen
Rechtsgrundlage:
- §46 StVO
Worum geht es?
- sofern eine gewichtsbeschränkte Straße mit einem Fahrzeug befahren werden soll, welches das zulässige Gewicht überschreitet, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich
- Genehmigung gilt nur für die Straße, die befahren werden soll
- grds. werden nur Einzelgenehmigungen ausgestellt
- eine Jahresgenehmigung ist nur möglich, sofern die Notwendigkeit nach einer regelmäßigen Beförderung besteht
Welche Fristen sind zu beachten?
- der Antrag ist mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen
Wie ist der Antrag zu stellen?
- schriftlicher/elektronischer Antrag mittels Vordruck erforderlich
Was für Gebühren fallen an?
(Gebührenhöhe gemäß GebOSt)
- Jahresgenehmigung= 122,70 €
- Einzelgenehmigung (bis zu einem Monat)= 25,00 €
- Anmeldung eines weiteren Zuges= 15,00 €
- je weiterer Monat= 10,00 €
Hier finden Sie den Online-Antrag
Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Rechtsgrundlage:
- §45 Abs. 1, 6 StVO
Worum geht es?
- Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung
Welche Fristen sind zu beachten?
- der Antrag ist mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen
Wie ist der Antrag zu stellen?
- schriftlicher/elektronischer Antrag mittels Vordruck erforderlich
Was für Gebühren fallen an?
(Gebührenhöhe gemäß GebOSt)
- je nach Art und Umfang der Baumaßnahmen zwischen 15,00 € und 200,00 €
Hier finden Sie den Online-Antrag
Einrichtung einer Halteverbotszone
Rechtsgrundlage:
- §46 Abs. 1 StVO
Worum geht es?
- in bestimmten Fällen ist es nötig, in Bereichen zu halten und zu parken, in denen es eigentlich nicht erlaubt ist (z.B. für die Einrichtung einer Baustelle oder bei einem Wohnungsumzug)
- liegt solch ein Fall vor, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Be- und Entladen eines Fahrzeuges nicht störungsfrei möglich
- bei der zu sperrenden Zone handelt es sich um ein Halte- oder Parkverbot, einen Parkplatz, eine Fußgängerzone oder einen Gehweg, der versperrt wird
- es soll länger in einem absoluten Halteverbot geparkt werden (z.B. über das bloße Be- und Entladen eines Fahrzeuges hinaus). Hier muss zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden!
- bei der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung dürfen andere Personen weder gefährdet noch behindert werden
Welche Fristen sind zu beachten?
- der Antrag ist mindestens 14 Tage im Vorfeld zu stellen
Wie ist der Antrag zu stellen?
- schriftlicher/elektronischer Antrag mittels Vordruck erforderlich
Was für Gebühren fallen an?
(Gebührenhöhe gemäß GebOSt)
- pro Fahrzeug= 10,20 €
Hier finden Sie den Online-Antrag
Genehmigung zur Aufstellung von Containern im Verkehrsraum
Worum geht es?
- sofern ein Container im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden soll, bedarf dies einer Genehmigung durch die untere Verkehrsbehörde
Welche Fristen sind zu beachten?
- der Antrag ist mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen
Wie ist der Antrag zu stellen?
- ein formloser Antrag per E-Mail oder Post ist ausreichend
- der Antrag sollte die Kontaktdaten des Antragsteller, die Maße des Containers, den genauen Standort und die Dauer der Aufstellung enthalten
Was für Gebühren fallen an?
(Gebührenhöhe gemäß GebOSt)
- pro Container= 10,20 €
- je weiterer Monat= 10,00 €
Hier finden Sie den Online-Antrag.
Schwertransporte und Großraumtransporte
Rechtsgrundlage:
- §29, 46 StVO §70 StVZO
Worum geht es?
- ein Großraum- oder Schwertransport liegt vor, wenn das Fahrzeug selbst die gesetzlich zulässigen Abmessungen, die Achslasten oder das Gesamtgewicht überschreitet oder das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist und /oder die Ladung die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreitet
- Voraussetzungen (Einzelgenehmigung):
o unteilbare Ladung
o Schienentransport oder Verschiffung nicht möglich
o Strecke muss geeignet sein
- Voraussetzungen (Dauergenehmigung bis zu 3 Jahren):
o unteilbare Ladung
o Schienentransport oder Verschiffung nicht möglich
o Strecke muss geeignet sein
o nur für bestimmte Strecke festgelegt
Welche Fristen sind zu beachten?
- der Antrag ist mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen
Wie ist der Antrag zu stellen?
- über die bundeseinheitliche Fachanwendung VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte)
Was für Gebühren fallen an?
- es fallen, abhängig vom Umfang des Beteiligungsverfahrens, Gebühren zwischen 30,00 und 500,00 € an
Hier finden Sie den Online-Antrag
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Rechtsgrundlage:
- §29, 45, 46 StVO §8 FStrG
Worum geht es?
- eine Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, sobald eine Straße mehr als verkehrsüblich durch Personen oder Kfz in Anspruch genommen wird (z.B. Oldtimertreffen, Laternenumzug)
Voraussetzungen:
o Veranstaltung muss durch einen Veranstalter betreut werden
o im Einvernehmen mit Polizei, Straßenbaulastträger und Naturschutzbehörde
o mehr als verkehrsübliche Nutzung
- es muss ein Streckenplan (sowie ggf. ein Umleitungsplan) und ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden
- die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen i.S.d. §36 VwVfG versehen werden
Welche Fristen sind zu beachten?
- schriftlicher Antrag, 2 Monate im Voraus
Wie ist der Antrag zu stellen?
- ein formloser Antrag per E-Mail oder Post der mindestens die Kontaktdaten des Veranstalters, die Dauer der Veranstaltung, einen Streckenplan und einen Versicherungsnachweis enthält, ist ausreichend
Was für Gebühren fallen an?
(Gebührenhöhe gemäß GebOSt)
- die Gebühr liegt je nach Größe und Umfang der Veranstaltung zwischen 10,20 € und 2.301,00 €
Hier finden Sie den Online-Antrag
Sonstige Angelegenheiten
Osterfeuer
Den Antrag zum Osterfeuer können Sie nun auch Online ausfüllen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Sperrmüllabholung beantragen
Jeder Privathaushalt hat Anspruch auf zwei gebührenfreie Sperrmüllentsorgungen im Kalenderjahr.
Die Abholung können Sie online beauftragen.
Hier finden Sie den Online-Antrag
Briefwahl beantragen
Für die anstehende(n) Wahl(en) haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Hier finden Sie den Antrag