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Bürgerservice

Schiedsamt

Gemäß der Niedersächsischen Gesetze über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) und des Schlichtungsgesetzes (NSchlG) vom 01.01.2010 haben Gemeinden Schiedsämter vorzuhalten. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr.

Symbolbild: ein Mann im Anzug baut mit Holzklötzen eine Brücke zwischen einer grünen und einer roten Holzfigur

Wie das Schiedsamt arbeitet

Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und verpflichtet die Schiedspersonen und hat die fachliche Dienstaufsicht. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet, ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Dokumente zum Nachlesen