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Bauen + Wohnen

Bauantrag/ Baumitteilung / Bauvoranfrage

Wenn Sie in Bad Zwischenahn bauen möchten und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren wollen, können die nachfolgenden Ausführungen hilfreich sein.
Auf der Homepage des Landkreises Ammerland erhalten Sie hier weitere Informationen dazu.

Selbstverständlich haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, sich bei uns persönlich zu erkundigen.

Einige Mogellhäuser stehen auf einem Lageplan einer Nachbarschaft
Einige Mogellhäuser stehen auf einem Lageplan einer Nachbarschaft

Errichtung / Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

Die Grundlage stellt die Nds. Bauordnung (NBauO) dar. Es wird unterschieden zwischen baugenehmigungspflichtigen, mitteilungspflichtigen (genehmigungsfreien) und verfahrensfreien Vorhaben.
Sofern es sich nicht um verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 60 NBauO mit dem dazugehörigen Anhang handelt, sind die Errichtung, Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig oder unter bestimmten Voraussetzungen mitteilungspflichtig.

Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen: Bauantrag/Baugenehmigung

Der von einem Entwurfsverfasser angefertigte Bauantrag nach § 67 NBauO ist mit den erforderlichen Unterlagen im digitalen Verfahren beim Landkreis Ammerland hier einzureichen. Die Gemeinde Bad Zwischenahn wird über den Landkreis Ammerland digital beteiligt. Wenn das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, wird vom Landkreis Ammerland die Baugenehmigung erteilt.

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen / Baumitteilungsverfahren (über Architekten)

In Bebauungsplangebieten können Wohnbauvorhaben und in Gewerbegebieten teilweise auch gewerbliche Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne die Erteilung einer Baugenehmigung realisiert werden. Grundlage bildet § 62 NBauO. Vor Baubeginn ist die von einem Architekten angefertigte Baumitteilung mit den erforderlichen Unterlagen im digitalen Verfahren beim Landkreis Ammerland einzureichen. Auch dazu wird die Gemeinde Bad Zwischenahn beteiligt. Anders als bei einem Bauantrag wird hier beim Vorliegen der Voraussetzungen von der Gemeinde eine Bestätigung erteilt, erst danach darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

Ein Architekt zeigt einem Kunden Baupläne auf einem Tablet
Ein Architekt zeigt einem Kunden Baupläne auf einem Tablet

Bauvoranfrage/Bauvorbescheid

Ist nicht eindeutig erkennbar, ob oder wie ein Grundstück bebaut oder genutzt werden kann, ist eine Bauvoranfrage nach § 73 NBauO ein geeignetes Instrument, dieses prüfen zu lassen. Der Landkreis Ammerland stellt hierfür auf seiner Homepage entsprechende Vordrucke zur Verfügung. In der Regel ist die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit Gegenstand einer Bauvoranfrage. Es wird darin geklärt, ob überhaupt auf dem betroffenen Grundstück z. B. ein Wohnhaus oder Gewerbebetrieb gebaut werden kann. Die Bauvoranfrage ist im digitalen Verfahren beim Landkreis Ammerland einzureichen. Der Landkreis Ammerland entscheidet nach Beteiligung u.a. der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Bauvoranfrage und erteilt ggf. einen Bauvorbescheid. Auch Bauvoranfragen sind gebührenpflichtig, in der Regel fallen diese aber geringer aus als für die Bearbeitung eines Bauantrages.

Grundsätzliche Hinweise

Anträge können seit dem 01.01.2024 nur noch digital über das Internetportal des Landkreises Ammerland eingereicht werden: Bauamtonline.ammerland.de.

Neben der Antragstellung können hier auch Bearbeitungsstände online eingesehen werden.
Bei der Gemeinde Bad Zwischenahn können keine in Papierform eingehenden Anträge, Anzeigen oder Mitteilungen mehr entgegen genommen werden. Es ist grundsätzlich das Internetportal zu nutzen.

Formulare zur Antragstellung finden Sie hier: Landkreises Ammerland.

Sie haben Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an die aufgeführten Ansprechperson. Sie wird Ihnen bei allen Anliegen rund um das Thema Auskunft gegeben. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!

Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde
Ihr Kontakt beim Landkreis Ammerland

Bauamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede