Google Translate
Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen.

Grundlagen der Wärmeplanung
Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein informeller strategischer Prozess zur langfristigen Gestaltung der lokalen Wärmeversorgung, der nach dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (Paragraph 20) 4 Bearbeitungsphasen vorsieht. Mit dem Wärmeplan ist weder eine unmittelbare Außenwirkung, noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung für EigentümerInnen verbunden. Ein Schema des Ablaufes ist nachfolgend aufgeführt. Derzeit wird die Bestandsanalyse erarbeitet (roter Kasten).
Weiterführende Links
Bau, Energie und Sanierung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn sieht besonders Schwerpunkte im Ausbau der Erneuerbaren Energien - 2035 soll der Strombedarf der gesamten Gemeinde von aktuell 15% auf 100% durch Biomasse, Solar und Wind ...Energieberatungen am Haus & Förderfinder
Kann ich wirklich Geld sparen, wenn ich mein Dach dämme, wenn ja, welche Förderungen gibt es? Ab wann lohnt sich eigentlich der Austausch meines Erdgaskessels? Was spare ich an Energie, Kosten und ...Klimaschutz
Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe und das Interesse an dem Thema muss noch weiter in den Fokus gerückt werden. Klimaschutz funktioniert zudem nicht alleine und bedarf einer guten Vernetzung, ...
Weiterführende Informationen
Beratungsangebote
Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatungen an. Hier kommen nach Wunsch Energieberater vor Ort ins Haus und geben eine Empfehlung. Für ein Erstgespräch kann in Bad Zwischenahn ein Termin mit dem Energieberater der Verbraucherzentrale vereinbart werden.
Jeweils jeden 1. Und 3. Dienstag im Monat ist Herr Dunker in der Bibliothek am Meer im Alten Kurhaus vor Ort (Auf dem Hohen Ufer 20, 26160 Bad Zwischenahn).
Eine Anmeldung ist hierzu notwendig unter: 0511 911 96- 0 oder 0800 -809 802 400.
Kommunaler Wärmeplan in Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergie Gesetz fordert für den Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen muss.
Für Bestandgebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die Übergangsfristen, die in dem Gebäudeenergie Gesetz festgelegt sind. Um eine strategische Entscheidungshilfe zu geben, stellen Gemeinden einen kommunalen Wärmeplan auf, um festzustellen, wo ein Wärmenetz (Fernwärme) höchstwahrscheinlich umsetzbar ist und wo andere erneuerbare Wärmequellen eingesetzt werden können.
Heizungen, die in der Übergangsphase (2024-2026) eingebaut werden haben die Anforderungen nach §71 Abs. 8-11 GEG zu erfüllen. Ab dem 01. Januar 2029 muss die Heizung mit mindesten 15%, ab dem 01. Januar 2035 mindestens 30% und ab dem 01. Januar 2040 mindestens 60% Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich hergestellter Derivate betrieben werden.
Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur, wenn z.B. der Eigentümer wechselt, der Öl- oder Gaskessel älter als 30 Jahre ist (mit Ausnahmen), für Heizkessel nach dem Jahr 2044.
Weitere Informationen sind auf der Übersicht des Umweltbundesamtes und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zu finden.
Mögliche erneuerbare Energiequellen allgemein
Mögliche erneuerbare Energiequellen allgemein
Im kommunalen Wärmeplan werden verschiedene erneuerbare Energiequellen mit betrachtet und ggfs. Empfehlungen zu diesen gegeben. Eine Vorgabe zu einer bestimmten Wärmequelle ist zunächst nicht im Wärmeplan enthalten. Die Wahl der Wärmequelle ist technologieoffen. Somit kann jeder Eigentümer individuell entscheiden, welche Wärmeversorgung am besten geeignet ist.
Wärmequellen können sein:
- Wärmepumpen (Luft, Geothermie, Wasser)
- Hybridsysteme
- Biomasse-Systeme
- Gas- und strombasierte Systeme
- Netzanschluss (Wärmenetze)
Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage des Gebäudeforum Klimaneutral.
Sie möchten sich von Nutzern einer Wärmepumpe inspirieren lassen? Auf dem Portal des Umweltbundesamtes finden Sie Berichte von Eigenheimbesitzern, die Ihre Immobilie saniert haben.
Hier finden Sie Umsetzungsbeispiele von Wärmepumpen im Eigenheim.
Sie haben bereits Ihre Immobilie für die Zukunft mit einer Wärmepumpe aufgestellt? Dann können Sie hier Ihren Bericht dazu teilen.
Externe Ressourcen
Gebäudeenergiegesetz
Kommunale Wärmeplanung allgemein
Beratungsmöglichkeiten
Informationen zum Thema Heizung
- Gebäudeenergiegesetz Informationsseite (BMWSB)
- Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung (BMWSB)
- Heizungswegweiser (Energiewechsel / BMWK)
- Wärmepumpencheck (KEAN)
- Heizungsentscheidungsbaum (UBA)
- Modernisierungscheck und Wärmepumpencheck (KEAN)
- Heizungsentscheidungsbaum (bdew)
- Bad Zwischenahner EnergiesparChecks
Erklärvideos zum Thema Heizung
Informationen und Tipps zum richtigen Befeuern einer Feuerungsanlage (Ofen/Kamin)
Auch wenn eine Feueranlage im Haus nicht von den Betrachtungen innerhalb der kommunalen Wärmeplanung betroffen ist, finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes spannende Tipps zum richtigen Heizen und Sparen von Brennholz. Innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme einer neuen Feuerungsanlage, sind Eigentümer ohnehin verpflichtet sich dahingehend beraten zu lassen und in einem Intervall von 3,5 Jahren die Feuerungsanlageund deren Beheizung durch einen Schornsteinfeger im Rahmen der sogenannten Feuerstättenschau begutachten zu lassen“
Dokumente zum Herunterladen
- Informationsblatt-fuer-die-Verarbeitung-personenbezogener-Daten-KWP2024-1.pdf32,81 KB
Disclaimer
Die auf diesen Seiten vorhandenen Links zu Inhalten von Internet-Seiten Dritter ("fremden Inhalten") wurden durch die Gemeinde Bad Zwischenahn nach bestem Wissen und unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt erstellt und vermitteln lediglich den Zugang zu "fremden Inhalten". Dabei wurde auf die Vertrauenswürdigkeit dritter Anbieter und die Fehlerfreiheit sowie Rechtmäßigkeit der "fremden Inhalte" besonders geachtet.
Da jedoch der Inhalt von Internetseiten dynamisch ist und sich jederzeit ändern kann, ist eine stetige Einzelfallprüfung sämtlicher Inhalte, auf die ein Link erstellt wurde, nicht in jedem Fall möglich. Die Gemeinde Bad Zwischenahn macht sich deshalb den Inhalt von Internet-Seiten Dritter, die mit der eigenen Internetpräsenz verlinkt sind, insoweit ausdrücklich nicht zu eigen. Für Schäden aus der Nutzung oder Nichtnutzung "fremder Inhalte" haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter der Seite, auf die verwiesen wurde.
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an die aufgeführten Ansprechpersonen. Sie werden Ihnen bei allen Anliegen rund um das Thema Auskunft gegeben. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!