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Bauen + Wohnen

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen.

Ein Modellhaus steht auf einer Heizung. Um das Haus ist ein Schal gewickelt.
Ein Modellhaus steht auf einer Heizung. Um das Haus ist ein Schal gewickelt.

Grundlagen der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess, mit dem Ziel einer weitgehend treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 (in Niedersachsen).
Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein informeller strategischer Prozess zur langfristigen Gestaltung der lokalen Wärmeversorgung, der nach dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (Paragraph 20) 4 Bearbeitungsphasen vorsieht. Mit dem Wärmeplan ist weder eine unmittelbare Außenwirkung, noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung für EigentümerInnen verbunden. Ein Schema des Ablaufes ist nachfolgend aufgeführt. Derzeit wird die Bestandsanalyse erarbeitet (roter Kasten).

Weiterführende Informationen

Beratungsangebote

Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatungen an. Hier kommen nach Wunsch Energieberater vor Ort ins Haus und geben eine Empfehlung. Für ein Erstgespräch kann in Bad Zwischenahn ein Termin mit dem Energieberater der Verbraucherzentrale vereinbart werden.

Jeweils jeden 1. Und 3. Dienstag im Monat ist Herr Dunker in der Bibliothek am Meer im Alten Kurhaus vor Ort (Auf dem Hohen Ufer 20, 26160 Bad Zwischenahn). 

Eine Anmeldung ist hierzu notwendig unter: 0511 911 96- 0 oder 0800 -809 802 400.

Kommunaler Wärmeplan in Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergie Gesetz fordert für den Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen muss.
Für Bestandgebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die Übergangsfristen, die in dem Gebäudeenergie Gesetz festgelegt sind. Um eine strategische Entscheidungshilfe zu geben, stellen Gemeinden einen kommunalen Wärmeplan auf, um festzustellen, wo ein Wärmenetz (Fernwärme) höchstwahrscheinlich umsetzbar ist und wo andere erneuerbare Wärmequellen eingesetzt werden können.
Heizungen, die in der Übergangsphase (2024-2026) eingebaut werden haben die Anforderungen nach §71 Abs. 8-11 GEG zu erfüllen. Ab dem 01. Januar 2029 muss die Heizung mit mindesten 15%, ab dem 01. Januar 2035 mindestens 30% und ab dem 01. Januar 2040 mindestens 60% Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich hergestellter Derivate betrieben werden.
Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur, wenn z.B. der Eigentümer wechselt, der Öl- oder Gaskessel älter als 30 Jahre ist (mit Ausnahmen), für Heizkessel nach dem Jahr 2044.
Weitere Informationen sind auf der Übersicht des Umweltbundesamtes und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zu finden.

Mögliche erneuerbare Energiequellen allgemein

Mögliche erneuerbare Energiequellen allgemein
Im kommunalen Wärmeplan werden verschiedene erneuerbare Energiequellen mit betrachtet und ggfs. Empfehlungen zu diesen gegeben. Eine Vorgabe zu einer bestimmten Wärmequelle ist zunächst nicht im Wärmeplan enthalten. Die Wahl der Wärmequelle ist technologieoffen. Somit kann jeder Eigentümer individuell entscheiden, welche Wärmeversorgung am besten geeignet ist.

Wärmequellen können sein:

  • Wärmepumpen (Luft, Geothermie, Wasser)
  • Hybridsysteme
  • Biomasse-Systeme
  • Gas- und strombasierte Systeme
  • Netzanschluss (Wärmenetze)

Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage des Gebäudeforum Klimaneutral.

Sie möchten sich von Nutzern einer Wärmepumpe inspirieren lassen? Auf dem Portal des Umweltbundesamtes finden Sie Berichte von Eigenheimbesitzern, die Ihre Immobilie saniert haben.

Hier finden Sie Umsetzungsbeispiele von Wärmepumpen im Eigenheim.

Sie haben bereits Ihre Immobilie für die Zukunft mit einer Wärmepumpe aufgestellt? Dann können Sie hier Ihren Bericht dazu teilen.

 


Externe Ressourcen

Gebäudeenergiegesetz

Kommunale Wärmeplanung allgemein

Beratungsmöglichkeiten

Informationen zum Thema Heizung

Erklärvideos zum Thema Heizung

Informationen und Tipps zum richtigen Befeuern einer Feuerungsanlage (Ofen/Kamin)

Auch wenn eine Feueranlage im Haus nicht von den Betrachtungen innerhalb der kommunalen Wärmeplanung betroffen ist, finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes spannende Tipps zum richtigen Heizen und Sparen von Brennholz. Innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme einer neuen Feuerungsanlage, sind Eigentümer ohnehin verpflichtet sich dahingehend beraten zu lassen und in einem Intervall von 3,5 Jahren die Feuerungsanlageund deren Beheizung durch einen Schornsteinfeger im Rahmen der sogenannten Feuerstättenschau begutachten zu lassen“

Dokumente zum Herunterladen

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