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Motorisierter Individualverkehr
Motorisierter Individualverkehr
Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat sich vielfach mit den verkehrlichen Belangen befasst. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Verkehrskonzept.

Verkehrskonzept
Im Jahr 2020 wurde vom Gemeinderat eine Fortschreibung des Verkehrskonzeptes aus dem Jahr 1991 beschlossen. Vorausgegangen waren viele Arbeitskreissitzungen sowie eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit, also der Bürgerinnen und Bürger. Mitte der 1990er Jahre konnte durch eines der größten Infrastrukturprojekte der Gemeinde, nämlich dem Bau der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, eine Entlastung des Ortskernes vom Durchgangsverkehr erreicht werden.
Inhaltlich ging es bei der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes insbesondere um die Themen Parken ( z. B. neues Parkleitsystem), Radverkehr (auch Schaffung von Fahrradstraßen) und die Verkehrsführung im Ort. Gerade die Verkehrsführung im Ort an den Wochendenden verbunden mit den verkaufsoffenen Sonntagen bedeutet in verkehrlicher Sicht eine Herausforderung.
2023 wurde unter der Überschrift „Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt an Sonn- und Feiertagen“ probeweise eine Ortsdurchfahrtunterbrechung eingeführt nachdem zuvor durch einen Verkehrsplaner umfangreiche Alternativen begutachtet worden sind.
Aus verkehrsbehördlicher Sicht konnte jedoch diese Probephase, die für einen längeren Zeitraum angesetzt war, nur an 3 Wochenenden erprobt werden. Grund waren gefährliche Wendemanöver am Ort der Durchfahrtunterbrechung (Lage „In der Horst / Am Hogen Hagen), die insbesondere für den Radfahrverkehr eine Gefährdung bedeutete.
Ohne erhebliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, so das Fazit, lässt sich derzeit keine realistische, akzeptanzbringende sowie verkehrssichere Maßnahme zur Beruhigung der Ortsdurchfahrt umsetzen. Die Gemeinde wird dieses Ziel einer Verkehrsberuhigung jedoch nicht aus den Augen verlieren.
Die Kolleginnen und Kollegen des Tiefbau- und Grünflächenamtes stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde verfügt darüber hinaus über viele weitere Verkehrsuntersuchungen, die im z. B. im Zusammenhang von Bauleitplanverfahren erstellt wurden bzw. werden.
Sie haben Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an das zuständige Fachamt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Ihnen bei allen Anliegen rund um das Thema Auskunft geben können. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!