Berücksichtigen Sie Bäume schon in der Planungsphase.
Binden Sie das Tiefbau- und Grünflächenamt frühzeitig mit ein!
Damit Bäume auch nach einer Bauphase vital bleiben, wenden Sie sich bei Bauvorhaben im öffentlichen Raum rechtzeitig an das Tiefbau- und Grünflächenamt bzw. bei Privatbäumen an einen Baumsachverständigen. Am besten noch während der Planungsphase, idealerweise ein Jahr vor Beginn der Bautätigkeit.
Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dann frühzeitig die Lage der Grundstückszufahrt, der Baustellenzufahrt, die Dimension der Baugrube oder den Verlauf von Leitungstrassen ab. Das bewahrt vorhandene Bäume vor Schäden und stellt einen effektiveren Bauablauf sicher.
Warum ist ein Schutz von Bäumen notwendig?
Bäume besitzen zahlreiche positive Funktionen für ihre Umwelt. Die vergangenen Sommer haben es deutlich gezeigt, unter Bäumen ist es schattiger, kühler und feuchter. Zudem produzieren Bäume Sauerstoff, filtern Feinstäube aus der Luft und binden das schädliche Kohlendioxid. Kurzum, Bäume verbessern die allgemeine Lebensqualität. Für viele Tier- und Insektenarten dienen Bäume als wichtige Lebensstätte (die Eiche kann bis zu 700 Lebewesen als Lebensraum beherbergen). Nicht zu vergessen sind der Sicht- und Lärmschutz, der von ganzen Baumbeständen ausgeht.
Häufig lassen sich Schäden an den Wurzeln, dem Stamm oder in den Kronen der Bäume durch einfache Maßnahmen verhindern. Ein Baumschutzzaun, grabenlose Verlegungstechniken, die Rohrsanierung durch Inliner, eine Trassenverschiebung, ein veränderter Gebäudegrundriss oder aber ein Wurzelsuchgraben sind nur einige Stichpunkte einfacher Baumschutzmaßnahmen.
Immer erst Rücksprache
Sollten sich unerwartete Gegebenheiten negativ auf die Bäume auf Ihrer Baustelle auswirken oder die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht möglich sein, sprechen Sie mit uns, bevor Sie handeln. Gemeinsam legen wir für jede Situation die sinnvollste Schutzmaßnahme fest.
Das unsichtbare Problem. Spätfolgen zeigen sich erst Jahre später.
Baustellen, Straßenbauarbeiten, Rohrverlegung… Bäume sind vielen Gefahren ausgesetzt. Ein Großteil der Beschädigungen, die vielleicht auf den ersten Blick folgenlos scheinen, ziehen ernste Probleme nach sich. Mangelnde Standsicherheit, z. B. aufgrund von Wurzelbeschädigungen, wird als Spätfolge teilweise erst nach Jahren sichtbar.
Achtung: Der Verursacher haftet für Schäden an Bäumen und muss die Kosten für die Baum- und Standortsanierung übernehmen. Bei einer Fällung ist zusätzlich der monetäre Baumwert zu ersetzen.
Schutz vor Wurzeldurchtrennung
Wurzeln der Bäume, die dicker als zwei Zentimeter sind, dürfen beim Ausheben von Gräben oder Baugruben ohne vorherige Rücksprache mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt bzw. einem Baumsachverständigen nicht durchtrennt werden. Ist abzusehen, dass Wurzeln freigelegt werden, müssen sie auch bei einem kurzfristigen Zeitraum gegen Austrocknung bzw. Frosteinwirkung durch Bewässerung und/ oder Abdeckung geschützt werden.
Generell gilt:
Im Wurzelbereich darf nicht mit Baumaschinen gegraben werden. Ist es in Einzelfällen nicht zu verhindern, darf nur von Hand ausgehoben werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 2,50 Meter zum Stamm einzuhalten. Alternativ kann auch das Erdreich abgesaugt werden.
Schutz vor Bodenbewegung
Damit den Wurzeln die Luftzufuhr nicht zugeschüttet wird, darf im Wurzelbereich keine zusätzliche Erde aufgetragen werden. Es darf auch keine Erde abgetragen werden, da Wurzeln hierbei freigelegt und beschädigt werden.
Der Wurzelbereich braucht besonderen Schutz
Von gesunden Wurzeln hängen Wachstum und Stärke eines jeden Baumes ab. Der sensible Bereich unter der Krone bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.
Schutz vor Bodenverdichtung und –versiegelung
Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie atmen und Nährstoffe aufnehmen können, gilt: Im Wurzelbereich dürfen keine Fahrzeuge fahren, keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein Baumaterial, Schüttgut oder Abfall gelagert werden. Die Erde darf nicht durch Bodenbeläge versiegelt werden.
Schutz vor chemischer Verunreinigung
Die Erde unter der Krone darf nicht durch Treibstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen, Farben, Zement oder andere Bindemittel verschmutzt werden. Das heißt, boden- oder grundwasserschädigende Stoffe dürfen keinesfalls im Wurzelbereich gelagert werden.
Sonderfall: Artenschutz bei Bäumen
Ist es unvermeidbar einen Baum zu fällen oder zurückzuschneiden, muss zuvor stets untersucht werden, ob er als „Fortpflanzungs- und Ruhestätte“ für geschützte Tierarten dient (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Weist ein Baum Spalten, Höhlen, Nester auf oder gibt es andere Hinweise auf im Baum lebende Tiere, die durch die Maßnahme betroffen sein können, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen. Dies gilt auch, wenn der Baum aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden muss.
Nehmen Sie in solchen Fällen direkten Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf und unterrichten Sie zeitgleich das Tiefbau- und Grünflächenamt.
Optimal: der feststehende Sicherheitszaun
Rundum-Schutz für Wurzeln, Stamm und Krone
Um zu verhindern, dass Fahrzeuge, Baumaschinen oder Kranausleger den Stamm verletzen, die Rinde aufreißen oder Äste abbrechen, ist die beste Lösung für jeden Baum ein Rundum-Sicherheitszaun.
Der Sicherheitszaun muss etwa 2,0 Meter hoch und unverrückbar sein. Er muss den gesamten Wurzelbereich unter der Krone zuzüglich 1,50 Meter nach allen Seiten umschließen. Zum Schutz der Krone dürfen Kabel, Beleuchtungen oder Banner nicht in Bäumen aufgehängt werden.
Ist es für den Schutzzaun auf der Baustelle zu eng, muss das Tiefbau- und Grünflächenamt umgehend informiert werden, um andere Möglichkeiten auszuloten.
Merkblatt zum Baumschutz im öffentlichen Raum
Die Informationen dieser Seite finden Sie auch anschaulich erläutert und illustriert in unserem Faltblatt ‚Bad Zwischenahn. Baumstark. Merkblatt für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum und an Straßen‘.
Das Merkblatt können Sie sich über den angegebenen Link herunterladen oder kostenlos per Mail unter pehl@bad-zwischenahn.de bestellen.
Dieses Merkblatt zum Baumschutz beschreibt die Mindeststandards der Gemeinde Bad Zwischenahn auf öffentlichen Flächen. Es ersetzt nicht die geltenden Richtlinien und DIN-Normen. Die Inhalte können auch auf Bäume außerhalb der Zuständigkeiten des Tiefbau- und Grünflächenamtes übertragen werden.