Die Gemeinde Bad Zwischenahn ist gem. § 102 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Schulträgerin der Grundschulen. 1976 hat sie die Schulträgerschaft der weiterführenden Schulen vom Landkreis Ammerland übernommen. Der Schulträger übernimmt gem. des NSchG die Verantwortung für die grundlegenden Organisationsakte (z. B. Errichtung, Erweiterung), die Sachkosten und diejenigen Personalkosten, die nicht vom Land gezahlt werden, wie Kosten für Büropersonal, Hausmeister und Reinigungskräfte.
Budgetierung:
Seit 1978 werden die Lehr- und Lernmittel selbstständig bewirtschaftet. 1996 ist die sachliche und rechnerische Verantwortung auf die Schulen übertragen worden. Seit 1997 sind die Schulen teilbudgetiert und wickeln ihren Zahlungsverkehr selbstständig ab.