Google Translate
Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Details
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
nicht angegeben
Fristen
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
nicht angegeben