Google Translate
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Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke
Details
Soll eine Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erteilt werden, ist dies anzugeben. Diese Melderegisterauskunft ist zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 12,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweise
nicht angegeben
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
nicht angegeben