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Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Details
Abmeldung bei Aufgabe einer Wohnung in der Gemeinde Bad Zwischenahn
Die Pflicht zur Abmeldung einer Hauptwohnung ist am 01.06.2004 grundsätzlich entfallen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Auszug aus einer Nebenwohnung besteht allerdings weiterhin eine Abmeldepflicht innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen vor Auszug und von 14 Tagen nach Auszug.
Die Vordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro oder hier als Download. Das ausgefüllte Abmeldeformular kann auch auf dem Postweg der Gemeinde Bad Zwischenahn zugeleitet werden. Für eine persönliche Abmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin (Online-Termine sind über die Startseite buchbar).
Benötigte Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
nicht angegeben
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
- Meldeschein
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
nicht angegeben