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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Details

Bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Auszug aus einer Nebenwohnung besteht allerdings weiterhin eine Abmeldepflicht innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen vor Auszug und  von 14 Tagen nach Auszug.

Die Vordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro oder hier als Download. Das ausgefüllte Abmeldeformular kann auch auf dem Postweg der Gemeinde Bad Zwischenahn zugeleitet werden. Für eine persönliche Abmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin (Online-Termine sind über die Startseite buchbar).

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

nicht angegeben