Google Translate
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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Details
Bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Auszug aus einer Nebenwohnung besteht allerdings weiterhin eine Abmeldepflicht innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen vor Auszug und von 14 Tagen nach Auszug.
Die Vordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro oder hier als Download. Das ausgefüllte Abmeldeformular kann auch auf dem Postweg der Gemeinde Bad Zwischenahn zugeleitet werden. Für eine persönliche Abmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin (Online-Termine sind über die Startseite buchbar).
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Online-Dienste
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
nicht angegeben
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
nicht angegeben