Google Translate
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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Details
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
nicht angegeben