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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

Details

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben